Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.02.2021 - 2 WF 58/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6809
OLG Hamburg, 12.02.2021 - 2 WF 58/20 (https://dejure.org/2021,6809)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2021 - 2 WF 58/20 (https://dejure.org/2021,6809)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 2 WF 58/20 (https://dejure.org/2021,6809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kindschaftssachen sind heikel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2021 - 2 WF 58/20
    Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin ist befugt, aus eigenem Recht gegen die vom Familiengericht vorgenommene kostenmäßige Beschränkung seiner Beiordnung im Wege der sofortigen Beschwerde vorzugehen (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 -, NJW 2006, 3783 Rn. 7).

    Beantragt ein nicht im Gerichtsbezirk zugelassener Anwalt seine Beiordnung, liegt hierin ein konkludentes Einverständnis mit einer Beiordnung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirks niedergelassenen Anwalts, sofern nicht die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise gleichwohl zulässige einschränkungslose Beiordnung vorliegen (BGH Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 -, NJW 2006, 3783).

    Dann kann dem VKH-Antragsteller an Stelle der Beiordnung eines solchen weiteren Anwalts auch ein Verfahrensbevollmächtigter außerhalb des Gerichtsbezirks beigeordnet werden, soweit hierdurch keine höheren Kosten als bei Beauftragung eines weiteren Anwalts entstehen (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 -, NJW 2006, 3783).

  • OLG Brandenburg, 17.12.2018 - 13 WF 228/18

    Vergütung des auswärtigen Verfahrenskostenhilfeanwalts in einer Familiensache:

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2021 - 2 WF 58/20
    Dabei kann generell davon ausgegangen werden, dass in einer Umgangssache eine persönliche anwaltliche Beratung über den Verfahrensverlauf, über die möglichen Regelungsvarianten und über den Inhalt eines etwaigen Sachverständigengutachtens und seinen Einfluss auf das Verfahrensergebnis erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 13 WF 228/18 -, juris).

    Denn die Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks stellt nur dann keinen Verstoß gegen das Mehrkostenverbot des § 78 Abs. 3 FamFG dar, wenn zugleich ausgesprochen wird, dass jedenfalls die Kosten für die ansonsten auf Antrag anzuordnende Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht überschritten werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 13 WF 228/18 -, juris Rn. 8).

  • OLG Brandenburg, 17.01.2017 - 13 WF 12/17

    Verfahrenskostenhilfe in einem Kindschaftsverfahren: Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2021 - 2 WF 58/20
    Besondere Umstände für die Beiordnung eines - hier allein in Betracht kommenden - Verkehrsanwalts im Sinne von § 78 Abs. 4 FamFG können vorliegen, wenn der Verfahrensgegenstand sehr persönliche, sensible und sich nach allgemeiner Lebenserfahrung erst in einem persönlichen Gespräch hinreichend auffächernde Hintergründe betrifft, wie es oftmals in Kindschaftssachen der Fall ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.1.2017 - 13 WF 12/17, BeckRS 2017, 100806; MüKo-FamFG/Viefhus, § 78 FamFG Rn. 40).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2021 - 2 WF 58/20
    Maßstab für die Frage der Zumutbarkeit ist, wie sich ein bemittelter Verfahrensbeteiligter verhalten würde, was in erster Linie von seinen subjektiven Fähigkeiten abhängt (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 232/09 -, BGHZ 186, 70 Rn. 25 zu § 78 Abs. 2 FamFG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht