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OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss des gesetzlichen Umgangsrechts eines Vaters mit seiner Tochter bis zu deren Volljährigkeit; Regelung des Umgangsrechts eines Elternteils bei heftigem Widerstand durch das Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 04.07.2007 - 285 F 263/05
- OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 1280
- FamRZ 2008, 1372
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 08.01.2009 - 2 UF 214/08
Voraussetzungen des Ausschlusses eines Umgangsrechts des Vaters mit einem Kind
Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Familiengericht der Überzeugung, dass ein erzwungener persönlicher Umgang zwischen dem Antragsteller und M die seelische Entwicklung des Kindes akut gefährden würde und auch nicht mit dem Persönlichkeitsrecht M vereinbar wäre (vgl. zum letztgenannten Aspekt: OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372). - KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09
Umgangsregelung: Ablehnung fester Umgangszeiten durch einen Jugendlichen
Der Senat sieht sich aber ebenso wie das Amtsgericht nicht in der Lage, gegen den Willen des 16jährigen Kindes eine starre und feste Umgangsregelung anzuordnen, denn eine erzwungene Durchsetzung des Umgangsrechts ist hier nicht mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes vereinbar (vgl. BVerfG, Bs. vom 13.07.2005 - 1 BvR1245/04; vgl. auch OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373). - OLG Brandenburg, 20.10.2009 - 10 UF 177/08
Umgangsregelung: Umgangsausschluss bis zur Volljährigkeit eines 14-Jährigen
Doch sind auch Kinder selbst Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenem auf Artikel 2 Abs. 1 GG beruhenden Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit (OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372; vgl. auch BVerfG, FamRZ 1993, 662, 663). - KG, 28.10.2010 - 19 UF 52/10
Auskunftsanspruch eines Elternteils: Auskunftserteilung über eine psychiatrische …
So ist z.B. anerkannt, dass die Ablehnung eines Umgangs durch ein Kind dieses Alters grundsätzlich der Anordnung des Umgangs entgegensteht (vgl. z.B. OLG Hamburg FamRZ 2008, 1372;… MüKo-Finger, 5. Aufl. § 1684 BGB Rz 44; Schneider in Rahm/Künkel Hdb. des Familiengerichtsverfahrens, III B 637).