Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4466
OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08 (https://dejure.org/2010,4466)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2010 - 5 U 173/08 (https://dejure.org/2010,4466)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 5 U 173/08 (https://dejure.org/2010,4466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 26, 55 Abs. 2 Nr. 1, 49 Abs. 1 Satz 1 MarkenG

  • Justiz Hamburg

    Creme 21

    § 26 MarkenG, § 49 Abs 1 S 1 MarkenG, § 55 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenrecht: Rechtserhaltende Markenbenutzung eines Diskothekenbetreibers bei Merchandising-Artikeln

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtserhaltende Benutzung bei Merchandising-Ware

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtserhaltende Benutzung des als Marke für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen geschützten Namens einer Diskothek

  • gaius.legal

    Rechtserhaltende Benutzung bei Merchandising-Ware

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtserhaltende Benutzung des als Marke für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen geschützten Namens einer Diskothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 26, 49 Abs. 1 S. 1, 55 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Markenmäßige Benutzung auch bei Merchandising-Ware

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Creme 21 der Club

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 293/02

    OTTO

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    aa) Für die rechtserhaltende Benutzung eines Zeichens als Marke - insbesondere in Abgrenzung zur Benutzung als Unternehmenskennzeichen- gelten nach der Rechtsprechung des BGH, wie er sie z.B. in der Entscheidung "OTTO" niedergelegt hat ( BGH NJW-RR 2005, 1628, 1629 ), folgende Grundsätze :.

    Der BGH hat diese Entscheidung mit seiner oben bereits zitierten Entscheidung "OTTO" bestätigt ( NJW-RR 2005, 1628 ).

    Auch hatte der Bundesgerichtshof in der Sache OTTO ( NJW-RR 2005, 1628 ) bereits Gelegenheit, zur rechtserhaltenden Nutzung einer Marke auf Werbemitteln Stellung zu nehmen, denn bei dieser Entscheidung ging es um die Frage der rechtserhaltenden Nutzung der Marke Otto u.a. auf T-Shirts und Mützen als Werbeträger ( Senat, GRUR-RR 03, 145, 147 ).

  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 152/01

    Klagebefugnis für eine Löschungsklage; Anforderungen an die rechtserhaltende

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Die Entscheidung "Otto" des Senats steht vorstehender Beurteilung nicht entgegen ( GRUR-RR 03, 145 ).

    Auch hatte der Bundesgerichtshof in der Sache OTTO ( NJW-RR 2005, 1628 ) bereits Gelegenheit, zur rechtserhaltenden Nutzung einer Marke auf Werbemitteln Stellung zu nehmen, denn bei dieser Entscheidung ging es um die Frage der rechtserhaltenden Nutzung der Marke Otto u.a. auf T-Shirts und Mützen als Werbeträger ( Senat, GRUR-RR 03, 145, 147 ).

  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Dies hat der BGH gerade für die Ähnlichkeit zwischen alkoholischen Getränken und der Dienstleistung "Beherbergung und Verpflegung von Gästen" in zwei Entscheidungen anerkannt ( BGH GRUR 99, 586, 587 - White Lion; GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO ).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 51/00

    "TIFFANY II"; Gleichartigkeit von Warengruppen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Der BGH hat in seiner Entscheidung "Tiffani II" ( GRUR 2002, 1079, 1081 ) zur Warengleichartigkeit dieser Produkte das Folgende ausgeführt : "Das BerGer. ist, bezogen auf die im Streitfall konkret in Frage stehenden Waren, davon ausgegangen, dass "Schmucksachen, Schmuckwaren" sowie "Bijouteriewaren", "Goldschmiedewaren" und "Juwelierwaren" einerseits und Brillengestelle (Brillenfassungen) andererseits nicht gleichartig im Sinne des Warenzeichenrechts seien.
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 32/97

    PAPPAGALLO; Gesamteindruck einer aus Wort- und Bildbestandteilen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Dies hat der BGH gerade für die Ähnlichkeit zwischen alkoholischen Getränken und der Dienstleistung "Beherbergung und Verpflegung von Gästen" in zwei Entscheidungen anerkannt ( BGH GRUR 99, 586, 587 - White Lion; GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO ).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Eine bösgläubige Markenanmeldung liegt insbesondere dann vor, wenn der Anmelder in den Besitzstand eines Vorbenutzers des Zeichens ohne zureichenden Grund einbricht, um diesen zu stören, oder wenn die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes eingesetzt wird ( BGH a.a.O. - EQUI2000; GRUR 2001, 242, 244 - Classe E ).
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann eine bösgläubig - d.h. rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig - erwirkte Markeneintragung auch außerhalb des gesetzlich geregelten patentamtlichen Löschungsverfahrens ( §§ 54 Abs. 1, 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG ) unter den Voraussetzungen des §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, 826 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB ( Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ) mit einer zivilrechtlichen Löschungsklage zu Fall gebracht werden ( grundlegend für das MarkenG : BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; Ingerl-Rohnke, MarkenG, 2.Aufl., vor §§ 14 - 19, Rn.184; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26.Aufl., § 11 Rn.2.43 ).
  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02

    Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Der 3.Senat des HansOLG hatte sich in seiner Entscheidung "eltern-online.de" mit der rechtserhaltenden Benutzung der Marke "Eltern" durch den Verlag, der die gleichnamige Zeitschrift herausgibt, u.a. für Schreibwaren und Textilwaren zu befassen ( GRUR-RR 2004, 104,109 ).
  • BPatG, 19.11.2002 - 27 W (pat) 4/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Auch der für eine rechtserhaltende Benutzung maßgebliche Gegenstand einer so genannten Handelsmarke wird durch die Ware(n) oder Dienstleistung(en) bestimmt, für die sie eingetragen ist (vgl. BPatGE 46, 108 [115f.]; Fezer, § 3 Rdnrn. 32 u. 154b; Ströbele, in: Ströbele/Hacker, § 26 Rdnr. 55).".
  • OLG Hamburg, 23.12.1999 - 3 U 28/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 173/08
    Bei Merchandising-Artikeln ist schließlich der Vertrieb einer kleineren Stückzahl - hier mehrere hundert Stück pro Jahr - ausreichend, um eine rechtserhaltende Markennutzung bejahen zu können ( HansOLG NJWE-WettbR 2000, 186 - Giordano II ).
  • OLG Hamburg, 19.06.2002 - 5 U 64/01

    Abmahnung Jack Wolfskin "Tatzen"-Logo

  • OLG Jena, 23.10.2002 - 2 U 569/02
  • BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) /

    In der Rechtsprechung ist die markenmäßige Benutzung von Merchandising Produkten überwiegend anerkannt worden, wenn diese entgeltlich vertrieben werden (im Zusammenhang mit einer rechtsverletzenden Benutzung: EuGH GRUR 2003, 55 (Nr. 39, 40, 61) - Arsenal FC; zu § 26 MarkenG: OLG Hamburg 5 U 173/08 - Creme 21; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (109) - ELTERN/eltern.de; BPatG 27 W (pat) 11/04 - UNDERGROUND/UNDERGROUND).

    Dies gilt zumindest dann, wenn es sich bei dem Nebenprodukt um eine Ware mit eigenem Gebrauchswert handelt, für die ein eigenständiger Markt existiert (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 104 (109) - ELTERN/eltern.de; OLG Hamburg 5 U 173/08 - Creme 21), wie es für die hier verfahrensgegenständlichen Bekleidungsstücke der Fall ist.

  • BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 510/20
    wird (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2011, 175, 177 - Creme 21; BPatG, Beschluss vom 23.08.2011, 33 W (pat) 526/10 - SCORPION BUDO"S FINEST/SCORPIONS; Beschluss vom 30.08.2005, 27 W (pat) 11/04 - UNDERGROUND, UNDERGROUND/UNDERGROUND), sind die Nachweise für die Waren der Klasse 25 nicht ausreichend.
  • BPatG, 10.10.2022 - 26 W (pat) 501/18
    bb) Alkoholfreie und alkoholische Getränke werden von Gaststätten nicht nur im Schankbetrieb, sondern auch im "Straßenverkauf" vertrieben und oftmals unmittelbar in den Herstellungsbetrieben selbst serviert, wie z. B. Biere und alkoholfreie Getränke in Brauereien oder Weine und alkoholfreie Getränke in Weinkellereien (BGH GRUR 2000, 883 Juris-Tz. 20 - PAPPAGALLO; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 175 - Creme 21; BPatG GRUR 2003, 530 - Waldschlößchen).
  • BPatG, 19.02.2019 - 27 W (pat) 14/17
    Zwischen diesen Dienstleistungen und den diversen alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken der Klassen 32 und 33 der jüngeren Marke ist Ähnlichkeit zu bejahen, da die Getränke von Gaststätten im Schankbetrieb und daneben auch "to go" verkauft werden und zudem Getränke oftmals unmittelbar in den Herstellungsbetrieben selber serviert werden, beispielsweise Biere in Brauereien, Weine in Weinkellereien etc. (vgl. BGH, GRUR 2000, 883 - PAPPAGALLO; OLG Hamburg, GRUR-RR 2011, 175 - Creme 21; BPatG, GRUR 2003, 530 - Waldschlößchen; Hacker in: Ströbele/ Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 9 Rn. 118 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht