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   OLG Hamburg, 12.06.2002 - II - 19/02 - 1 Ss 25/02, II - 19/02, 1 Ss 25/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10997
OLG Hamburg, 12.06.2002 - II - 19/02 - 1 Ss 25/02, II - 19/02, 1 Ss 25/02 (https://dejure.org/2002,10997)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2002 - II - 19/02 - 1 Ss 25/02, II - 19/02, 1 Ss 25/02 (https://dejure.org/2002,10997)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - II - 19/02 - 1 Ss 25/02, II - 19/02, 1 Ss 25/02 (https://dejure.org/2002,10997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß; Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Feststellungen zur Qualität eines Betäubungsmittels; Betäubungsmittelqualität; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 318; ; BtmG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318; BtmG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch im Strafverfahren wegen

    Von genaueren Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines Betäubungsmittels darf ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn tatbestandliche Voraussetzungen - wie das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage stehen und wenn es ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehaltes das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Urteile vom 12. Juni 2002 - II - 19/02 - 1 Ss 25/02 -, juris Rn. 11, und 23. März 2007 - 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 -, juris Rn. 19 -).

    b) Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise aber dann abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehaltes das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 57/90 -, juris Rn. 4; OLG Hamburg, Urteile vom 12. Juni 2002 - II - 19/02 - 1 Ss 25/02 -, juris Rn. 11, und 23. März 2007 - 3 - 4/07 (REV) - 1 Ss 5/07 -, juris Rn. 19; KG, Beschluss vom 25. September 2012 - [4] 161 Ss 180/12 [238/12] - ).

  • OLG Jena, 03.06.2005 - 1 Ss 110/05

    Verfahren

    Dementsprechend ist eine mangelnde erstinstanzliche Feststellung des Wirkstoffgehalts für die Berufungsbeschränkung ausnahmsweise unschädlich, wenn der Betäubungsmittelqualität für die Strafzumessung keine bestimmende Bedeutung zukommt (vgl. BGH NStZ 1990, 395; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 2; OLG Hamburg, Urteil vom 12.06.2002, 1 Ss 25/02 ¿ 19/02, zitiert nach Juris).
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