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OLG Hamburg, 12.07.2011 - 6 U 217/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§ 439 Abs. 2 Satz 3 HGB
- Justiz Hamburg
§ 425 HGB, §§ 425 ff HGB, § 439 Abs 2 S 3 HGB
Haftung für einen Transportschaden: Voraussetzungen für einen hinausgeschobenen Verjährungsbeginn im Regress - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorausetzungen der Hinausschiebung des Verjährungsbeginns von Rückgriffsansprüchen gegen den Frachtführer
- rabüro.de
Voraussetzungen für einen hinausgeschobenen Verjährungsbeginn im Regress
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorausetzungen der Hinausschiebung des Verjährungsbeginns von Rückgriffsansprüchen gegen den Frachtführer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verjährungsbeginns für Rückgriffsansprüche im Frachtgeschäft
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.10.2010 - 413 HKO 54/10
- LG Hamburg, 07.10.2010 - 413 O 54/10
- OLG Hamburg, 12.07.2011 - 6 U 217/10
- BGH, 02.10.2012 - I ZR 157/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05
Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2011 - 6 U 217/10
Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (vgl. BGH NJW 2008, 2254 Tz. 22).
- BGH, 02.10.2012 - I ZR 157/11
Seefrachtrecht: Beginn der Verjährung von Rückgriffsansprüchen
Das Berufungsgericht hat der in erster Instanz erfolglosen Klage mit Ausnahme eines Teils des geltend gemachten Zinsanspruchs stattgegeben (OLG Hamburg, TranspR 2011, 366). - OLG Köln, 08.05.2018 - 3 U 157/15 Vorliegend kann dahinstehen, ob ein Umschlagsvertrag als Frachtvertrag einzuordnen ist (dafür: OLG Hamburg, Urt. v. 12.07.2011 - 6 U 217/10, TranspR 2011, 366; BGH, Beschluss vom 10.04.2014 - I ZR 100/13, TranspR 2014, 283; für die Annahme eines Werkvertrages sprechen sich dagegen aus: Ramming, TranspR 2004, 56 und Herber TranspR 2007, 475).