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   OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6812
OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01 (https://dejure.org/2002,6812)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2002 - 3 U 293/01 (https://dejure.org/2002,6812)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 3 U 293/01 (https://dejure.org/2002,6812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Verkehrsdurchsetzung nach § 4 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG); Herzförmige Verpackung von Marzipanherzen ; Begriff der Verkehrsgeltung ; Beurteilung einer Kombination von Ausstattungsmerkmalen; Unterscheidungskraft im Süßwarenbereich; Gerichtliches ...

  • Judicialis

    MarkenG § 4 Nr. 2; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 4 Nr. 2; UWG § 1
    Anforderungen an die Verkehrsdurchsetzung einer bestimmten Verpackung von Marzipanherzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 1085 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01
    Handelt es sich um Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsums kommen grundsätzlich alle Verbraucher in Betracht (BGH GRUR 1971, 305 -Konservenzeichen II ; BGH GRUR 1960, 130, 132 -Sunpearl II).

    Verkehrsgeltung ist nach der Rechtsprechung des BGH anzunehmen, wenn ein nicht unerheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Herkunftshinweis sieht (BGH GRUR 1960, 130, 133 -Sunpearl II).

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01
    Soweit ein Kennzeichenschutz kraft Verkehrsgeltung -wie hier- noch nicht entstanden ist, kann der Verwendung der Kennzeichenmittel durch einen Mitbewerber der Einwand des sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens nur ausnahmsweise entgegenstehen (BGH WRP 1997, 748 ff. -grau/magenta).
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01
    Handelt es sich um Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsums kommen grundsätzlich alle Verbraucher in Betracht (BGH GRUR 1971, 305 -Konservenzeichen II ; BGH GRUR 1960, 130, 132 -Sunpearl II).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 65/88

    "Schwarzer Krauser"; Verkehrsdurchsetzung einer Beschaffenheitsangabe;

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 293/01
    So hat der Bundesgerichtshof bei Verwendung einer Gattungsbezeichnung für einen bestimmten Tabak eine "wesentlich höhere Verkehrsdurchsetzung als 52, 1 %" für erforderlich gehalten (BGH GRUR 1990, 681, 683 -Schwarzer Krauser).
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