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   OLG Hamburg, 13.12.2006 - VA (Not) 2/06   

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https://dejure.org/2006,45945
OLG Hamburg, 13.12.2006 - VA (Not) 2/06 (https://dejure.org/2006,45945)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.12.2006 - VA (Not) 2/06 (https://dejure.org/2006,45945)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - VA (Not) 2/06 (https://dejure.org/2006,45945)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 13/96

    Klage gegen ein Schreiben der Notarkammer - Unzulässigkeit der Klage wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2006 - VA (Not) 2/06
    Die Regelung des § 111 Abs. 1 BNotO eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Rechtsweg grundsätzlich nur insoweit, als ein Verwaltungsakt angefochten oder die Vornahme eines solchen begehrt wird (vgl.z.B. BGH, Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 13/96 -, zitiert nach Juris).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 111 BNotO ein Antragsteller ausnahmsweise dann eine Feststellungsklage erheben (vgl.z.B. BGH, Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1995, 826 m.w.N.) oder im Verfahren nach § 111 BNotO entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen kann, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (vgl. BGH, Beschl.v. 31.07.2000 - NotZ 13/99 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 2/06 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 13/96 -, zitiert nach Juris , Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1994, 826, 827; Beschl.v. 08.11.1976 - NotZ 1/76 -, BGHZ 67, 343 ), führte auch diese Ausnahme vorliegend nicht zur Zulässigkeit des Hauptantrages der Antragsteller.

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2006 - VA (Not) 2/06
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 111 BNotO ein Antragsteller ausnahmsweise dann eine Feststellungsklage erheben (vgl.z.B. BGH, Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1995, 826 m.w.N.) oder im Verfahren nach § 111 BNotO entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen kann, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (vgl. BGH, Beschl.v. 31.07.2000 - NotZ 13/99 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 2/06 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 13/96 -, zitiert nach Juris , Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1994, 826, 827; Beschl.v. 08.11.1976 - NotZ 1/76 -, BGHZ 67, 343 ), führte auch diese Ausnahme vorliegend nicht zur Zulässigkeit des Hauptantrages der Antragsteller.
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 2/06

    Berücksichtigung landesfremder Bewerber auf Notarstellen in Baden-Württemberg

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2006 - VA (Not) 2/06
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 111 BNotO ein Antragsteller ausnahmsweise dann eine Feststellungsklage erheben (vgl.z.B. BGH, Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1995, 826 m.w.N.) oder im Verfahren nach § 111 BNotO entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen kann, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (vgl. BGH, Beschl.v. 31.07.2000 - NotZ 13/99 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 2/06 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 13/96 -, zitiert nach Juris , Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1994, 826, 827; Beschl.v. 08.11.1976 - NotZ 1/76 -, BGHZ 67, 343 ), führte auch diese Ausnahme vorliegend nicht zur Zulässigkeit des Hauptantrages der Antragsteller.
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 33/93

    Zulässigkeit der Vorabklärung von Rechtsfragen beabsichtigter Amtshandlungen des

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2006 - VA (Not) 2/06
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 111 BNotO ein Antragsteller ausnahmsweise dann eine Feststellungsklage erheben (vgl.z.B. BGH, Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1995, 826 m.w.N.) oder im Verfahren nach § 111 BNotO entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen kann, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (vgl. BGH, Beschl.v. 31.07.2000 - NotZ 13/99 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 2/06 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 13/96 -, zitiert nach Juris , Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1994, 826, 827; Beschl.v. 08.11.1976 - NotZ 1/76 -, BGHZ 67, 343 ), führte auch diese Ausnahme vorliegend nicht zur Zulässigkeit des Hauptantrages der Antragsteller.
  • OLG Köln, 10.11.1993 - 11 U 101/93

    Wann verjähren Ansprüche gegen einen Steuerberater bei fehlerhafter

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2006 - VA (Not) 2/06
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 111 BNotO ein Antragsteller ausnahmsweise dann eine Feststellungsklage erheben (vgl.z.B. BGH, Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1995, 826 m.w.N.) oder im Verfahren nach § 111 BNotO entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen kann, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (vgl. BGH, Beschl.v. 31.07.2000 - NotZ 13/99 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 2/06 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 13/96 -, zitiert nach Juris , Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1994, 826, 827; Beschl.v. 08.11.1976 - NotZ 1/76 -, BGHZ 67, 343 ), führte auch diese Ausnahme vorliegend nicht zur Zulässigkeit des Hauptantrages der Antragsteller.
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 13/99

    Beendigung des Amtes eines Notars

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.12.2006 - VA (Not) 2/06
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 111 BNotO ein Antragsteller ausnahmsweise dann eine Feststellungsklage erheben (vgl.z.B. BGH, Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1995, 826 m.w.N.) oder im Verfahren nach § 111 BNotO entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen kann, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (vgl. BGH, Beschl.v. 31.07.2000 - NotZ 13/99 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 2/06 -, zitiert nach Juris; Beschl.v. 25.11.1996 - NotZ 13/96 -, zitiert nach Juris , Beschl.v. 09.01.1995 - NotZ 33/93 -, NJW-RR 1994, 826, 827; Beschl.v. 08.11.1976 - NotZ 1/76 -, BGHZ 67, 343 ), führte auch diese Ausnahme vorliegend nicht zur Zulässigkeit des Hauptantrages der Antragsteller.
  • BGH, 26.11.2007 - NotZ 6/07

    Grenzen der gemeinsamen Berufsausübung von Notaren in Hamburg

    Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Senat für Notarsachen, - VA (Not) 2/06 - vom 13. Dezember 2006 werden zurückgewiesen.
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