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   OLG Hamburg, 14.04.2011 - 6 U 47/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12859
OLG Hamburg, 14.04.2011 - 6 U 47/10 (https://dejure.org/2011,12859)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2011 - 6 U 47/10 (https://dejure.org/2011,12859)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2011 - 6 U 47/10 (https://dejure.org/2011,12859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 607 Abs. 2 HGB; §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 31 Abs. 1 CMR
    Zur Verwirklichung des mit einem Seetransport verbundenen typischen Risiko i.S.v. Art. 2 Abs. 1 S. 2 CMR, wenn auf hoher See an Bord des Schiffes ein Feuer ausbricht; Haftung nach den Regelungen der CMR oder den Vorschriften über den Seetransport

  • Justiz Hamburg

    Art 2 Abs 1 S 2 CMR, IntKonnAbkÄndProt
    Internationaler Straßengüterverkehr: Haftung des Verfrachters bei einem durch Feuer an Bord eines Seeschiffes verursachten Schadens während eines Huckepack-Transports; Feuer als typisches Risiko eines Seetransportes; anwendbares Haftungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadens besteht nach türkischem Seefrachtrecht bei einer Schadensverursachung durch Feuer an Bord des Schiffes nur bei eigenem Verschulden; Maßgebliches Haftungsrecht bei "Huckepack"-Beförderung eines mit dem Transportgut beladenen Lkw ...

  • tis-gdv.de
  • rabüro.de

    Zur Haftung des Verfrachters für Transportschaden durch Brand auf Fährschiff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 2 Abs. 1 S. 2
    Maßgebliches Haftungsrecht bei "Huckepack"-Beförderung eines mit dem Transportgut beladenen Lkw auf einem Schiff

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Abgrenzung der See- von der Straßenbeförderung bei RoRo-Transporten mittels Lkw auf einem Seeschiff

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 18 U 87/10

    Brand auf Fährschiff - Haftung des Strassenfrachtführers

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2011 - 6 U 47/10
    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Düsseldorf in dem zu derselben Havarie ergangenen Urteil vom 12.01.2011, Az. I-18 U 87/10 (Anl. B 15), dass sich eine seetypische Gefahr dadurch realisiert hat, dass sich der Brand ungehindert auf die auf den Decks dicht zusammengeparkten Lkw ausbreiten konnte, ohne dass diese eine Möglichkeit zum Ausweichen hatten.
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 193/89

    Schadensersatz bei Nichterhebung vereinbarter Nachnahme - Zinsansprüche nach CMR

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2011 - 6 U 47/10
    Zur Ermittlung des Willens der Vertragspartner ist neben dem besondere Bedeutung aufweisenden Wortlaut auch auf die Materialien (vorbereitende Arbeiten) und den Zusammenhang der Einzelvorschriften zurückzugreifen (BGH NJW 1992, 621, 622 ebenfalls zur CMR; vgl. auch Koller, a.a.O., vor Art. 1 CMR Rn. 4).
  • OLG München, 23.12.2010 - 23 U 2468/10

    Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsausschluss für den Verlust des

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2011 - 6 U 47/10
    Das ist aber die Konsequenz der Argumentation, nach der die Haftungsvorschriften nach den Haager Regeln und den Visby Regeln nicht zwingend sind (so Ramming, a.a.O., Rn. 105, 108; OLG München, Urteil vom 23.12.2010, Az. 23 U 2468/10, zur selben Havarie / Anl. K 5).
  • OLG Hamburg, 15.09.1983 - 6 U 59/83

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Beförderung eines Frachtgutes von Deutschland

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2011 - 6 U 47/10
    Ein Anhaltspunkt zur Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens könnte zwar sein, ob in dem Unterfrachtvertragsverhältnis zwischen dem CMR-Hauptfrachtführer und dem Verfrachter ein Konnossement vorlag (so der Senat in einer älteren Entscheidung vom 15.09.1983 (VersR 1984, 534); zustimmend, aber weiter differenzierend: Koller, a.a.O., Art. 2 CMR Rn. 8).
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