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   OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17   

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https://dejure.org/2018,23141
OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17 (https://dejure.org/2018,23141)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.05.2018 - 11 U 164/17 (https://dejure.org/2018,23141)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 11 U 164/17 (https://dejure.org/2018,23141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 131 Abs 1 Nr 2 HGB, § 161 Abs 2 HGB
    Personengesellschaft: Anspruch auf Rückzahlung einer gewinnunabhängigen Ausschüttung während der Liquidation der Gesellschaft; Durchsetzungssperre

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.2017 - II ZR 127/16

    Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Pflichten des

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
    Dem Kläger steht zwar entsprechend den Erwägungen des Bundesgerichtshofs in dessen zu einem dem Gesellschaftsvertrag der Beklagten inhaltsgleichen Gesellschaftsvertrag ergangenen Beschlüssen vom 11. Juli und vom 7. November 2017 (- II ZR 127/16 -, ZIP 2017, 2399 f.) ein Anspruch auf Rückzahlung der von ihm in Höhe der Klageforderung an die Beklagte erstatteten gewinnunabhängigen Ausschüttungen zu.

    Namentlich handelt es sich bei den an den Kläger geleisteten gewinnunabhängigen Ausschüttungen nicht um eine Darlehensgewährung und mithin nicht um eine grundsätzlich rückzahlbare Überlassung von Finanzmitteln, die gleichermaßen auch einem gesellschaftsfremden Dritten hätte eingeräumt werden können (BGH, Beschl. v. 11. Juli 2017 - II ZR 127/16 -, juris Rn. 5 ff.).

  • BGH, 07.11.2017 - II ZR 127/16

    Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Pflichten des

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
    Dem Kläger steht zwar entsprechend den Erwägungen des Bundesgerichtshofs in dessen zu einem dem Gesellschaftsvertrag der Beklagten inhaltsgleichen Gesellschaftsvertrag ergangenen Beschlüssen vom 11. Juli und vom 7. November 2017 (- II ZR 127/16 -, ZIP 2017, 2399 f.) ein Anspruch auf Rückzahlung der von ihm in Höhe der Klageforderung an die Beklagte erstatteten gewinnunabhängigen Ausschüttungen zu.
  • BGH, 10.10.2017 - II ZR 353/15

    Publikums-Kommanditgesellschaft: Erneute Einforderung einer unter Vorbehalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
    Das nunmehr auf die neuerliche Zahlung bereits zuvor geleisteter Ausschüttungsbeträge gerichtete Begehren des Klägers ist damit aber auch nicht lediglich auf die Erstattung rechtsgrundlos (§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB) bzw. unter Inkaufnahme eines Sonderopfers (§ 110 Abs. 1 HGB) erbrachter Leistungen an die Beklagte, sondern vielmehr zugleich auch auf die - teilweise und erneute - Rückzahlung der an die Beklagte vertragsgemäß geleisteten Einlage gerichtet (BGH, Urt. v. 10. Oktober 2017 - II ZR 353/15 -, ZIP 2018, 18 ff., juris Rn. 25 ff.).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
    Damit dürfte angesichts des zwischenzeitlichen Zeitablaufs aber kein Raum mehr dafür bestehen, den Beschluss auch gegenwärtig noch einer gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle zu unterziehen (vgl. BGH, Urt. v. 7. Juni 1999 - II ZR 278/98 -, ZIP 1999, 1391 ff., juris Rn. 8).
  • BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99

    Ansprüche gegen einen Kommanditisten nach Ausscheiden aus der KG

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
    Diese bewirkt, dass unter anderem bei der Liquidation der Gesellschaft die einzelnen Zahlungsansprüche als solche nicht mehr durchgesetzt werden können, sondern vielmehr nur noch unselbständige Abrechnungsposten im Rahmen der Gesamtauseinandersetzung der Gesellschaft darstellen (BGH, Urt. v. 13. Oktober 2015 - II ZR 214/13 -, ZIP 2016, 216 ff., juris Rn. 18; Urt. v. 15. Mai 2000 - II 6/99 -, ZIP 2000, 1208 ff., juris Rn. 11).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
    Das diesbezügliche tatsächliche Vorbringen der Beklagten ist mangels ausreichenden Bestreitens des Klägers nämlich als unstreitig zu beurteilen und unterliegt den Zulassungsbeschränkungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO deshalb von vornherein nicht (BGH, Urt. v. 18. November 2004 - IX ZR 229/03 -, BGHZ 161, 138 ff., juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05

    Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
    Ihre sachliche Rechtfertigung findet die Durchsetzungssperre darin, dass hierdurch der Gefahr von Hin- und Herzahlungen während der Dauer der Auseinandersetzung der Gesellschaft begegnet werden und die wechselseitigen Ansprüche grundsätzlich der Schlussrechnung vorbehalten bleiben sollen (BGH, Urt. v. 3. April 2006 - II ZR 40/05 -, ZIP 2006, 994 ff., juris Rn. 17).
  • BGH, 12.11.2007 - II ZR 183/06

    Anforderungen an die BGB-Innengesellschaft und Wirkung der Durchsetzungssperre

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
    Hieraus folgt zugleich auch, dass der Durchsetzungssperre nur solche Ansprüche unterliegen, die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhen, nicht aber solche Ansprüche, die in einem außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses bestehenden Verkehrsgeschäft wurzeln, hinsichtlich dessen der Gesellschafter der Gesellschaft wie ein Dritter gegenübersteht (BGH, Urt. v. 12. November 2007 - II ZR 183/06 -, ZIP 2008, 24 ff., juris Rn. 14).
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 214/13

    Zweigliedrige BGB-Gesellschaft: Vereinfachte Auseinandersetzungsrechnung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.05.2018 - 11 U 164/17
    Diese bewirkt, dass unter anderem bei der Liquidation der Gesellschaft die einzelnen Zahlungsansprüche als solche nicht mehr durchgesetzt werden können, sondern vielmehr nur noch unselbständige Abrechnungsposten im Rahmen der Gesamtauseinandersetzung der Gesellschaft darstellen (BGH, Urt. v. 13. Oktober 2015 - II ZR 214/13 -, ZIP 2016, 216 ff., juris Rn. 18; Urt. v. 15. Mai 2000 - II 6/99 -, ZIP 2000, 1208 ff., juris Rn. 11).
  • OLG Hamburg, 07.12.2018 - 11 U 256/17

    Insolvenz einer Publikumsgesellschaft: Anspruch des Insolvenzverwalters gegen

    (3) Vor diesem Hintergrund kommt es nicht mehr darauf an, dass es sich bei den angemeldeten Forderungen bereits nicht um Insolvenzforderungen handeln dürfte, sondern vielmehr um unselbstständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsbilanz, die grundsätzlich der Durchsetzungssperre unterliegen (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2018 - 11 U 164/17 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Hamburg, 26.06.2020 - 11 U 251/17

    Berufung auf selbst herbeigeführte Gläubigerbenachteiligung durch

    (3) Vor diesem Hintergrund kommt es nicht mehr darauf an, dass es sich bei den angemeldeten Forderungen bereits nicht um Insolvenzforderungen handeln dürfte, sondern vielmehr um unselbstständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsbilanz, die grundsätzlich der Durchsetzungssperre unterliegen (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 2018 - 11 U 164/17 -, Rn. 14, juris).".
  • OLG Hamburg, 30.11.2018 - 11 U 35/18

    Liquidation einer Fondsgesellschaft: Anspruch eines Publikumskommanditisten gegen

    In der Abwicklungsphase der Gesellschaft werden die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche der Gesellschafter gegen die Gesellschaft zu unselbstständigen Posten der Auseinandersetzungsrechnung (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 14. Mai 2018 - 11 U 164/17 -, Rn. 14, juris).
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