Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.12.1978 - 6 U 125/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Geldtendmachung eines Schadensersatzanspruchs für einen auf dem Transport von Holland nach Kuwait entstandenen Ladungsverlust; Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Haftungsregelungen für Frachtführer i.S.d. Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
CMR Art. 17; CMR Art. 18
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.07.1978 - 65 O 54/78
- OLG Hamburg, 14.12.1978 - 6 U 125/78
Papierfundstellen
- VersR 1980, 584
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 23.08.1985 - 4 U 118/83
Transportrechtliche Ausgestaltung der Haftung von Frachtführer und …
Die Beklagte zu 2), deren Erfüllungsgehilfe die Beklagte zu 1) war, haftet gemäß § 413 HGB als Fixkostenspediteur wie ein Frachtführer, wobei deren Haftung sich ebenfalls ausschließlich nach der Regelung des CMR bestimmt und § 52 c ADSp keine Anwendung findet (OLG Hamburg VersR 1980/584; OLG Frankfurt NJW 1981/1911; BGHZ 65/342 = NJW 1976/1029 = VersR 1976/433; BGHZ 83/96;… Muth/Glöckner Art. 17 CMR Rdnr. 43).Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit von demjenigen, der dem in VersR 1980/584 veröffentlichten Urteil des OLG Hamburg zugrundeliegt, in dem zwar ausgeführt ist, daß der Fahrer das Verstauen nicht dadurch in die eigene Verantwortung der Frachtführerinübernommen habe, daß er bestimmte Stauanweisungen erteilt habe, aus dessen weiteren Ausführungen dann jedoch zu entnehmen ist, daß der Fahrer lediglich die Stauweise gebilligt hatte.
- OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 7 U 173/18
Frachtführerhaftung bei Verlust des Transportguts
Der Unterfrachtführer ist gemäß Art. 3 CMR eine "andere Person", für die der Hauptfrachtführer haftet (OLG Hamburg, VersR 1980, 584; OLG Schleswig, VersR 1979, 141).