Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 21/00 |
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Schutzfristen für US-amerikanische Künstler
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 693
- GRUR-RR 2001, 73
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.03.2007 - I ZR 80/04
Tonträger aus Drittstaaten
Im Revisionsverfahren ist von der Behauptung der Klägerin auszugehen, dass nach dem nationalen Recht Großbritanniens auch Tonträger geschützt werden, die vor dem 1. Januar 1966 festgelegt wurden, und dass dieser Schutz auf Tonträger amerikanischer Hersteller ausgedehnt worden ist, die in den USA veröffentlicht worden sind (vgl. dazu auch OLG Hamburg GRUR 2000, 707, 708 f. und GRUR-RR 2001, 73, 78).Es erscheint aber im Hinblick auf Art. 7 Abs. 2 der Schutzdauerrichtlinie fraglich, ob die damit verbundene Besserstellung von Rechtsinhabern aus Drittstaaten gewollt ist (…anders allerdings Walter aaO Art. 10 Schutzdauer-RL Rdn. 16; vgl. auch - zu § 137f UrhG - OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 73, 78).
- BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers …
Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - bislang keine Feststellungen dazu getroffen, ob - wie die Klägerin behauptet - das nationale Recht Großbritanniens auch Tonträger schützt, die vor dem 1. Januar 1966 festgelegt wurden, und ob dieser Schutz auf Tonträger amerikanischer Hersteller ausgedehnt worden ist, die in den USA veröffentlicht worden sind (vgl. dazu auch OLG Hamburg GRUR 2000, 707, 708 f. und GRUR-RR 2001, 73, 78 f.). - OLG Rostock, 06.07.2011 - 2 U 38/03
Urheberrechtliche Übergangsregelung für Tonträger aus Drittstaaten: …
Ob sich auch daraus ein Schutz der hier streitgegenständlichen Aufnahmen aus den Jahren 1964 und 1965 ergibt (vgl. OLG Hamburg GRUR 2000, 707 und GRUR-RR 2001, 73 - F... S... ), kann hier offen bleiben. - BGH, 29.03.2007 - I ZR 80/04 Im Revisionsverfahren ist von der Behauptung der Klägerin auszugehen, dass nach dem nationalen Recht Großbritanniens auch Tonträger geschützt werden, die vor dem 1. Januar 1966 festgelegt wurden, und dass dieser Schutz auf Tonträger amerikanischer Hersteller ausgedehnt worden ist, die in den USA veröffentlicht worden sind (vgl. dazu auch OLG Hamburg GRUR 2000, 707, 708 f. und GRUR-RR 2001, 73, 78).
Es erscheint aber im Hinblick auf Art. 7 Abs. 2 der Schutzdauerrichtlinie fraglich, ob die damit verbundene Besserstellung von Rechtsinhabern aus Drittstaaten gewollt ist (…anders allerdings Walter aaO Art. 10 Schutzdauer-RL Rdn. 16; vgl. auch - zu § 137f UrhG - OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 73, 78).