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   OLG Hamburg, 15.05.2020 - 2 UF 203/19   

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https://dejure.org/2020,49642
OLG Hamburg, 15.05.2020 - 2 UF 203/19 (https://dejure.org/2020,49642)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.05.2020 - 2 UF 203/19 (https://dejure.org/2020,49642)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 2 UF 203/19 (https://dejure.org/2020,49642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • familienrecht-deutschland.de

    Ehewohnung bei Getrenntleben; Eigenschaft einer Wohnung als Ehewohnung bei nur geplantem Zusammenleben; Kombination von Anträgen nach § 861 BGB und § 1361b BGB als Haupt- und Hilfsantrag.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1278
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2020 - 2 UF 203/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Antrag auf Herausgabe einer Wohnung auf Basis des § 985 BGB unzulässig, wenn es sich bei der verfahrensgegenständlichen Wohnung um eine Ehewohnung i.S.d. § 1361b BGB handelt (BGH, FamRZ 2017, 22 Rn. 10).

    Anderenfalls wären die Regelungen der §§ 1361b, 1568a BGB sinnentleert, da sie eine Zuweisung der Ehewohnung auch nach der Trennung ermöglichen (BGH, FamRZ 2017, 22 Rn. 13 ff.).

    Dies stünde aber im Widerspruch dazu, dass die Trennung gerade nicht zu einem Verlust der Eigenschaft als Ehewohnung führt (BGH, FamRZ 2017, 22 Rn. 13 ff.).

    Ein Antrag nach § 985 BGB kann daher nicht in einen Antrag nach § 1361b BGB umgedeutet werden (BGH, FamRZ 2017, 22 Rn. 28), weshalb es dem Gericht auch verwehrt ist, in einem einheitlichen Verfahren den unterbreiteten Sachverhalt auf Grundlage beider Normen rechtlich zu würdigen.

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 97/04

    Bindung an die schriftlich erklärte Bereitschaft zur Abstammungsbegutachtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2020 - 2 UF 203/19
    Der Antragsteller kann in dem abgetrennten Verfahren durch Erklärung gegenüber dem Gericht die Bedingung aber fallen lassen und damit die Zulässigkeit des Antrages herbeiführen, so dass auch ein Hilfsantrag abzutrennen ist (BGH, FamRZ 2007, 368 Rn. 28).

    Die abgetrennten Hilfsanträge sind sodann - anders als im Verfahren BGH, FamRZ 2007, 368 - an das Familiengericht gem. § 69 Abs. 2 S. 2 FamFG zurückzuverweisen, weil über diese Anträge bislang noch keine Sachentscheidung ergangen ist und es nicht angezeigt erscheint, dass das Beschwerdegericht selbst sofort in der Sache auf Basis des § 1361b BGB entscheidet und damit beiden Beteiligten eine Instanz nimmt.

  • BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 11/90

    Begriff der Ehewohnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.05.2020 - 2 UF 203/19
    Der Begriff der Ehewohnung ist weit auszulegen und erfasst nach dem BGH alle Räume, die die Ehegatten zum Wohnen benutzen oder gemeinsam bewohnt haben oder die dafür nach den Umständen bestimmt waren (BGH, FamRZ 1990, 987, 988).

    Daher hat der BGH folgerichtig auch anerkannt, dass grundsätzlich auch ein Wochenendhaus eine Ehewohnung sein kann (BGH, FamRZ 1990, 987).

  • OLG Brandenburg, 13.03.2023 - 13 UF 83/20

    Nutzungsentschädigung nach Trennung für die im gemeinsamen Eigentum stehende

    Damit hat diese Wohnung ihren Charakter als Ehewohnung verloren (vgl. hierzu OLG Hamburg, Beschluss vom 12.5.2020 - 2 UF 203/19, BeckRS 2020, 44349 Rn. 25).
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