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   OLG Hamburg, 16.01.2006 - 2 Wx 67/05   

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https://dejure.org/2006,80553
OLG Hamburg, 16.01.2006 - 2 Wx 67/05 (https://dejure.org/2006,80553)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2006 - 2 Wx 67/05 (https://dejure.org/2006,80553)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2006 - 2 Wx 67/05 (https://dejure.org/2006,80553)
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  • OLG Hamm, 04.12.1986 - 1 UF 475/86

    Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung eines Beschlusses eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2006 - 2 Wx 67/05
    Für die Prüfung der Frage, ob die Anerkennung der ausländischen Adoptionsverfügung gegen den deutschen materiellen ordre public verstößt, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem über die Anerkennung zu entscheiden ist (BGHZ 88, Seite 113; OLG Hamm FamRZ 1987, Seite 506/508; Keidel/Zimmermann Randnummer 8 zu § 16 a FGG).
  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.01.2006 - 2 Wx 67/05
    Für die Prüfung der Frage, ob die Anerkennung der ausländischen Adoptionsverfügung gegen den deutschen materiellen ordre public verstößt, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem über die Anerkennung zu entscheiden ist (BGHZ 88, Seite 113; OLG Hamm FamRZ 1987, Seite 506/508; Keidel/Zimmermann Randnummer 8 zu § 16 a FGG).
  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts kommt es für Beurteilung nicht auf den Zeitpunkt der ausländischen Entscheidung an, sondern auf den Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung entschieden wird (BGH, NJW 1989, 2197, 2199; OLG Hamburg, unveröffentlichter Beschluss vom 18. Januar 2006 - 2 Wx 67/05; Senat, a.a.O.; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 16a, Rdn. 8; Klinkhardt, in: Münchener Kommentar, a.a.O., Art. 22, Rdn. 99), so dass auch Umstände, die der Zeitablauf seit den guatemaltekischen Entscheidungen mit sich gebracht hat, zu berücksichtigen sind, soweit sie das Kindeswohl betreffen (BayObLG, a.a.O., Juris, Rdn. 27).
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