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OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass und Aufhebung eines Ungehorsams- bzw. Sicherungshaftbefehls [§ 230 Abs. 2 StPO]; Schriftlichkeitserfordernis; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Hohe Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung wegen Vollstreckungsverjährung infolge fehlerhafter, die Verjährung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlass und Aufhebung eines Ungehorsams- bzw. Sicherungshaftbefehls; Hohe Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung wegen Vollstreckungsverjährung infolge fehlerhafter, die Verjährung nicht unterbrechender Verfahrenshandlungen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.12.2011 - 614 KLs 1/11
- OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13
Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem …
Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Verurteilten hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Beschluss vom 6.2.2012 (2 Ws 13/12) als unbegründet verworfen. - OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Maßregelvollstreckung: Sachverständigengutachten bei Entscheidung über die …
Erklärt der Untergebrachte, er werde sich von dem von der Strafvollstreckungskammer ausgewählten Sachverständigen nicht explorieren lassen und erklärt er zugleich seine Bereitschaft, sich von einem anderen - anerkannten - Sachverständigen explorieren zu lassen, so wird die Aufklärungspflicht es in der Regel gebieten, der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen, weil das auf der Grundlage einer ausführlichen Exploration gewonnene Sachverständigengutachten einen ungleich größeren Aufklärungsgewinn als das nach Aktenlage erstellte Gutachten verspricht (Senat, Die Justiz 2011, 10, 11; Beschluss vom 19.1.2012 - 2 Ws 13/12). - OLG Rostock, 04.11.2019 - 20 Ws 190/19
Strafvollstreckungssache: Einhaltung des Schriftlichkeitserfordernisses bei …
Die so durch den Urkundsbeamten ergänzte Fassung der Ausfertigung weicht von der richterlich unterzeichneten Urschrift ab und verfehlt die Funktion von Beschlussausfertigungen, das Schriftstück wortgetreu und vollständig wiederzugeben (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2012 - 2 Ws 13/12 - juris -).