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   OLG Hamburg, 16.04.1992 - 3 U 220/91   

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https://dejure.org/1992,7985
OLG Hamburg, 16.04.1992 - 3 U 220/91 (https://dejure.org/1992,7985)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.1992 - 3 U 220/91 (https://dejure.org/1992,7985)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 1992 - 3 U 220/91 (https://dejure.org/1992,7985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RabattG § 1 § 7
    Wettbewerbswidrigkeit der Gewährung von Mengennachlässen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19

    Auch in Verfahren, die Besitzschutzansprüche nach den §§ 861, 862 BGB zum

    Dass die Dringlichkeit für eine Maßnahme nach den §§ 935, 940 ZPO zu verneinen ist, wenn der Antragsteller in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zunächst eine längere Zeit untätig bleibt, wird überwiegend für Streitigkeiten aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts diskutiert, in denen eine gesetzliche Vermutung der Dringlichkeit besteht (dazu etwa KG, NJW-RR 1993, 555; OLG Hamm, WRP 1992, 725; OLG Frankfurt, NJW 1991, 49), ist aber auch sonst ganz allgemein anerkannt (siehe nur Vollkommer, in: Zöller a.a.O. § 940 Rn. 4: "allgemeiner Rechtsgrundsatz"; vgl. weiter Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2007 - 5 W 215/07-74, MDR 2008, 335; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 798; OLG Hamm, Urteil vom 6. September 2010 - 5 U 38/10, juris; KG, NJW-RR 2001, 1201; OLG Köln, OLGR 1999, 416; Drescher, in: MünchKomm-ZPO a.a.O. § 935 Rn. 23; Huber, in: Musielak/Voit ZPO 15. Aufl. § 935 Rn. 13).
  • OLG Köln, 05.07.1999 - 16 U 3/99

    Verlust der Dringlichkeit im Prozeß

    Dies wird überwiegend, aber nicht ausschließlich für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts angenommen (OLG Hamm, WRP 92, 725; KG, NJW-RR 93, 555; OLG Frankfurt, NJW 91, 49).
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