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OLG Hamburg, 16.04.2008 - 5 U 198/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4
- bettinger.de
"Navigon" vs. "Nav N Go"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwechslungsgefahr der Marken "Navigon" und "Nav N Go" für Navigationsgeräte - Dringlichkeitsfrist bei Kenntnis von Markenrechtsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Verwendung der Bezeichnung "Nav N Go" als Marke und als Unternehmenskennzeichen; Bestehen einer Verwechselungsgefahr zwischen den Marken und Unternehmenskennzeichen"Navigon" und "Nav N Go"; Verpflichtung zu Nachforschungen zu etwaigen Markenanmeldungen ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.10.2007 - 327 O 320/07
- OLG Hamburg, 16.04.2008 - 5 U 198/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 306 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 113/11
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OLG Hamburg (NJOZ 2008, 2753 [2755] - Navigon / Nav N Go) betraf den Fall eines seit zwei Jahren regelmäßig auf deutschen Messen vertretenen ungarischen Unternehmens und ist auf die vorliegende Konstellation nicht unmittelbar übertragbar. - LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
Anspruch auf Unterlassung der Nutzung des Zeichens "AMPLITEQ" im Bereich der …
Die Berücksichtigung des bloßen Rollenstands beschränkt sich regelmäßig auf Zeichen im engsten Ähnlichkeitsbereich und ist auch hier nur bei einer größeren Anzahl ähnlicher Zeichen veranlasst (BGH GRUR 1971, 577, 578f. - Raupetin; OLG Hamburg NJOZ 2008, 2753, 2756 - Navigon/Nav N Go). - LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 6 O 162/11
Deutsches Markenrecht: Ansprüche bei Verwendung einer bekannten Marke durch einen …
Soweit bei der Anmeldung speziell von Gemeinschaftsmarken, die eine ältere nationale Marke verletzen, aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine Konkretisierung der Benutzungsgefahr auf Deutschland zu verlangen ist (OLG Hamburg NJOZ 2008, 2753, 2755 - Navigon), liegt diese hier unzweifelhaft vor. - LG Frankfurt/Main, 22.06.2016 - 6 O 449/15 Dies führt in der Praxis dazu, dass die Ausnahme zur Regel wird, nachdem die meisten Unternehmenskennzeichen auch in dieser Weise gebraucht werden (vgl. OLG Hamburg NJOZ 2008, 2753, 2761/2762 - Navigon/Nav N Go, für den Fall der Anmeldung des Firmenschlagworts auch als Marke).