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   OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18 - 7 OBL 13/18   

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https://dejure.org/2018,56107
OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18 - 7 OBL 13/18 (https://dejure.org/2018,56107)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2018 - 2 Ws 67/18 - 7 OBL 13/18 (https://dejure.org/2018,56107)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 2 Ws 67/18 - 7 OBL 13/18 (https://dejure.org/2018,56107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Voraussetzungen der Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei außereuropäischem Wohnsitz des Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EGGVG § 23
    Unanfechtbarkeit des Europäischen Haftbefehls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14

    Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18
    Hat der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland, so kann dies im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung berücksichtigt werden, begründet indes für sich allein genommen noch nicht die Fluchtgefahr (vgl. nur KG wistra 2015, 37), ebenso wie es die Annahme einer Fluchtabsicht für sich genommen nicht rechtfertigt, wenn ein Ausländer an seinen ausländischen Wohnsitz zurückkehren will, solange seine Anwesenheit für das Verfahren nicht benötigt wird.
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18
    Das früher in der deutschen Rechtsprechung vertretene Prinzip der internationalen Erschöpfung ist aufgegeben worden (vgl. BGH GRUR 1996, 271 ff.).
  • OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09

    Gerichtliche Kontrolle des Auslieferungsersuchens und des Ersuchens um Festnahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18
    Der Europäische Haftbefehl, der seiner Rechtsnatur nach ein Rechtshilfeersuchen um Festnahme und Auslieferung darstellt, ist als solcher nicht, namentlich auch nicht in dem zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehörenden Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG anfechtbar (OLG Celle, Beschl. v. 16. April 2009, Az.: 2 VAs 3/09 (juris); Meyer-Goßner/ Schmitt § 23 EGGVG Rn. 4; vgl. auch KK-StPO/Mayer § 23 EGGVG Rn. 88).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18
    Dies kann für den Eintritt der Erschöpfung auch dann ausreichen, wenn der Käufer seinen Sitz außerhalb des EWR hat (vgl. Steudtner aaO. Rn. 23.2; BGH GRUR 2006, 863 ("ex works"); Thiering aaO. Rn. 45).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1997 - 2 U 107/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2018 - 2 Ws 67/18
    Auch der Vertrieb markierter Originalware im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Markeninhabers durch einen Dritten kann mithin eine Fallkonstellation des Identitätsschutzes im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 darstellen (Fezer, MarkenG 4. Aufl. § 14 Rn. 198; vgl. insbesondere zur Einfuhr originaler Markenware ohne Zustimmung des Markeninhabers: Bomba, GRUR 2013, 1004, 1006; LG Meiningen, NStZ 2003, 41, 42; Maske-Reiche aaO. Maske-Reiche § 143 MarkenG Rn. 39; OLG Stuttgart (2. Zivilsenat) GRUR Int. 1998, 806, 807).
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