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   OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05   

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https://dejure.org/2005,3259
OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05 (https://dejure.org/2005,3259)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.2005 - 11 U 198/05 (https://dejure.org/2005,3259)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 11 U 198/05 (https://dejure.org/2005,3259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks als eigenkapitalersetzende Maßnahme; Mietzinsforderungen als Teil der Masseverbindlichkeit; Umgehung der Regeln über den Eigenkapitalersatz durch Zwischenschalten einer Gesellschaft; Eintritt des Zwangsverwalters in bestehende ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von eigenkapitalersetzenden Darlehen mittelbar an einer Gesellschaft beteiligter Gesellschafter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der Kapitalersatzregeln auf mittelbar beteiligten Gesellschafter ? Indizien für Überlassungsunwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG § 32a Abs. 1, 3; HGB § 172a
    Anwendung der Kapitalersatzregeln auf nur mittelbar beteiligte Gesellschafter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 129
  • DB 2006, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 382/96

    Rechtsfolgen einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    Diese Bindung besteht kraft Gesetzes zum Schutz der Gläubiger des Insolvenzschuldners und würde ausgehöhlt, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung diese Bindung rückwirkend aufheben könnte; sie entfällt erst mit der Beschlagnahme (vgl. BGH NJW 1999, 577 ; NJW-RR 2000, 925 ; OLG München GmbHR 1999, 612 ).

    GmbH & Co. KG an die Regeln des Eigenkapitalersatzes entsprechend der Rechtsauffassung des Klägers schon mit dem Zugang des Ersuchens um Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerkes beim Amtsgericht Sangerhausen - Grundbuchamt - am 3.12.2002 geendet hat oder erst mit Wirksamwerden des Beschlagnahmebeschlusses (vgl. BGHZ 140, 147 ; NJW-RR 2000, 925 ff.), kann dahinstehen.

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    Bei einer Gebrauchsüberlassung ist dabei darauf abzustellen, ob der Gesellschafter der Gesellschaft einen Anlagegegenstand zu einem Zeitpunkt zur Nutzung überlässt, in dem ein vernünftig handelnder Dritter dies nicht mehr getan und die Gesellschaft von dritter Seite auch kein Investitionsdarlehen mehr zur Anschaffung des Gegenstandes erhalten hätte (vgl. BGHZ 121, 31 ).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Gebrauchsüberlassung in einer Krise wirtschaftlich einer Darlehensgewährung gem. § 32 a Abs. 3 GmbHG gleichsteht (vgl. etwa BGHZ 109, 55 ; 121, 31; 127, 17).

  • BGH, 31.01.2000 - II ZR 309/98

    Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung an einem mit einem Grundpfandrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    Diese Bindung besteht kraft Gesetzes zum Schutz der Gläubiger des Insolvenzschuldners und würde ausgehöhlt, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung diese Bindung rückwirkend aufheben könnte; sie entfällt erst mit der Beschlagnahme (vgl. BGH NJW 1999, 577 ; NJW-RR 2000, 925 ; OLG München GmbHR 1999, 612 ).

    GmbH & Co. KG an die Regeln des Eigenkapitalersatzes entsprechend der Rechtsauffassung des Klägers schon mit dem Zugang des Ersuchens um Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerkes beim Amtsgericht Sangerhausen - Grundbuchamt - am 3.12.2002 geendet hat oder erst mit Wirksamwerden des Beschlagnahmebeschlusses (vgl. BGHZ 140, 147 ; NJW-RR 2000, 925 ff.), kann dahinstehen.

  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 270/93

    Umqualifizierung einer Kredithilfe in Eigenkapitalersatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    Eine schon vor einer Krise erfolgte Gebrauchsüberlassung steht jedoch gem. § 32 a Abs. 1, 3 GmbHG wirtschaftlich einer erstmaligen Gebrauchsüberlassung in der Krise der Insolvenzschuldnerin gleich, wenn ein solches "Stehenlassen" der Gebrauchsüberlassung eine Kredithilfe darstellt, die Krise für den Gesellschafter erkennbar war und er die geleisteten Mittel trotz rechtlicher Möglichkeit nicht abzieht (vgl. BGHZ 127, 336 ).
  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    Ein Indiz, das für die Überlassungsunwürdigkeit einer Gesellschaft spricht, ist zunächst eine erschöpfte Kreditlinie wegen ungenügenden Cashflows der Gesellschaft, denn ein mangelnder Zugang von liquiden finanziellen Mitteln deutet auf ein geringes Finanzierungspotential des Unternehmens hin (vgl. BGHZ 119, 201 ).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft kreditunwürdig gewesen ist, sie also von Dritter Seite zu marktüblichen Konditionen keinen Kredit erlangen bzw. vernünftigerweise hat erwarten können (BGHZ 76, 326; 81, 252; Altmeppen, in: Altmeppen-Roth, GmbHG , 5. Auflage, § 32 a Rn. 19; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 15. Auflage, § 32 a Rn. 18).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    Der Bundesgerichtshof und Teile der Literatur verlangen zwar eine maßgebliche Beteiligung eines Gesellschafters bei der Einbeziehung von verbundenen Unternehmen in den Kreis der Adressaten des Eigenkapitalersatzrechts (vgl. BGHZ 81, 311; BGH ZIP 1990, 1593 ; ZIP 1999, 1314 ; NJW 2001, 1490 ; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 15. Auflage, § 32 a , b Rn. 63; Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG , 4. Auflage, § 32 a Rn. 81).
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    Weiteres Indiz für eine Überlassungsunwürdigkeit einer Gesellschaft ist die mangelnde Fähigkeit, laufenden Zahlungsverpflichtungen vollständig und termingerecht nachzukommen (BGHZ 105, 168 ; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 15. Auflage, §§ 32 a, b Rn. 28).
  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92

    Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Gebrauchsüberlassung in einer Krise wirtschaftlich einer Darlehensgewährung gem. § 32 a Abs. 3 GmbHG gleichsteht (vgl. etwa BGHZ 109, 55 ; 121, 31; 127, 17).
  • OLG München, 25.01.1999 - 31 U 2826/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.12.2005 - 11 U 198/05
    Diese Bindung besteht kraft Gesetzes zum Schutz der Gläubiger des Insolvenzschuldners und würde ausgehöhlt, wenn die Anordnung der Zwangsverwaltung diese Bindung rückwirkend aufheben könnte; sie entfällt erst mit der Beschlagnahme (vgl. BGH NJW 1999, 577 ; NJW-RR 2000, 925 ; OLG München GmbHR 1999, 612 ).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99

    Eigenkapitalersetzende Wirkung bei Verbundenheit eines Gesellschafters mit dem

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

  • BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen;

  • BGH, 22.10.1990 - II ZR 238/89

    Wahrung der Konkursanfechtungsfrist durch Mahnbescheidsantrag; Erstattung

  • OLG Hamm, 16.02.2017 - 27 U 83/16

    Begriff des Gesellschafters i.S. von §§ 39 Abs. 1 Nr. 5 , 135 InsO ; Begriff der

    Die Frage der Einflussmöglichkeit stellt sich aber von vornherein dann nicht, wenn ein auch nur mittelbar beteiligter Gesellschafter selbst den Kredit vergibt, da der kreditgewährende mittelbar beteiligte Gesellschafter im Gegensatz zu der unbeteiligten dritten Gesellschaft selbst mit Risikokapital an der kreditnehmenden Gesellschaft beteiligt und schon deshalb Adressat des Eigenkapitalersatzrechts ist (so auch OLG Hamburg, ZInsO 2006, 41 Rn. 26 mit zustimmender Anmerkung Schröder, GmbHR 2006, 200 ff.).
  • BGH, 15.11.2018 - IX ZR 39/18

    Insolvenzanfechtung einer Darlehensrückzahlung gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO ;

    Entsprechendes hat auch im Falle einer mittelbaren Beteiligung an der darlehensnehmenden Gesellschaft zu gelten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2013, aaO Rn. 22; OLG Hamburg, ZIP 2006, 129, 130; OLG Hamm, ZIP 2017, 2162, 2163; HK-InsO/Kleindiek, 9. Aufl., § 39 Rn. 48; Preuß in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2013, § 39 Rn. 79; Scholz/Bitter, GmbHG, 11. Aufl., Anh. § 64 Rn. 263; für das frühere Eigenkapitalersatzrecht: Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., § 32a aF Rn. 160 f, 173).
  • OLG Jena, 23.01.2013 - 7 U 336/12

    Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz; Kommunalaufsichtliche

    Die Regeln des Eigenkapitalersatzrechts gelten in einem solchen Fall auch für nur mittelbar beteiligte Gesellschafter einer Gemeinschuldnerin (BGH NJW 2006, 1283 ff.; 1991, 357 f.; OLG Hamburg, ZInsO 2006, 41).
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