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   OLG Hamburg, 17.01.1985 - 1 Ss 168/84   

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OLG Hamburg, 17.01.1985 - 1 Ss 168/84 (https://dejure.org/1985,1618)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.01.1985 - 1 Ss 168/84 (https://dejure.org/1985,1618)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - 1 Ss 168/84 (https://dejure.org/1985,1618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Satirische Darstellung eines Menschen; Sexuell betätigendes Schwein; Beleidigung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Hamburg, 17.01.1985 - 1 Ss 168/84

    Rainer Hachfeld

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rainer Hachfeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1654
  • MDR 1985, 427
  • JR 1985, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.1985 - 1 Ss 168/84
    Dieses Verhalten stellte eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Ehre des Nebenklägers dar und lag deshalb nicht mehr im Rahmen der Kunstfreiheit (vgl. BVerfG NJW 1985, 261 [hier: III (323) 148 c]).
  • OLG Hamm, 09.12.1981 - 7 Ss 1584/81
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.01.1985 - 1 Ss 168/84
    Schon der Vergleich mit einem Schwein assoziiert hier eine beleidigende Mißachtung (vgl. OLG Hamm NJW 1982, 659); diese tritt noch deutlicher hervor, wenn das Schwein im Geschlechtsakt gezeigt wird.
  • OLG Hamburg, 03.06.2020 - 2 Rev 13/20

    Hausfriedensbruch: Betreten eines an der Hausfassade befestigten Baugerüsts

    Der Senat sieht gleichwohl davon ab - was möglich gewesen wäre (BGHSt 36, 277; HansOLG, NJW 1980, 1007; NJW 1981, 138; NJW 1985, 1654; OLG Düsseldorf, NJW 1991, 1123; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 354 Rn. 23; LR/ Franke , § 354 Rn. 43 f.) -, den Schuldspruch unter Aufrechterhaltung der Feststellungen und Zurückverweisung der Sache an eine andere Strafkammer nur zur Festsetzung der Strafe in entsprechender Anwendung des § 354 Absatz 1 StPO selbst zu treffen, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts zur Frage des Nichtvorliegens eines Rechtfertigungsgrundes unklar ist und daher nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass eine neue Hauptverhandlung insoweit dem Angeklagten günstigere Feststellungen erbringen wird.
  • OLG Nürnberg, 23.06.1998 - Ws 1603/97

    Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen im Internet

    Bei der Auslegung der besonders verletzenden Darstellung kommt es nicht auf die subjektive Reaktion eines Anhängers des angegriffenen Bekenntnisses an, sondern darauf, ob sich nach dem objektiven Urteil eines auf religiöse Toleranz bedachten Beurteilers in der Darstellung eine so erhebliche Herabsetzung des Bekenntnisses finden läßt, daß sie als eine Gefährdung des öffentlichen Friedens gelten kann (Lenckner a.a.O. Rn. 9; OLG Köln a.a.O.; OLG Celle NJW 80, 1275; OLG Karlsruhe NStZ 86, 363; Hamburg NJW 85, 1654).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des

    Dies soll insbesondere gelten, wenn das Tatgericht einem Subsumtionsfehler unterlegen ist und sich die Strafbarkeit ohne weiteres aus dem von ihm festgestellten Sachverhalt ergibt (vgl. BGH, VRS 54, 436 >438<; OLG Hamburg, NJW 1985, S. 1654 ; OLG Hamburg, JR 1979, S. 206 f. mit ablehnender Anmerkung Volk, JR 1979, S. 207 f.).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 5 Ss 317/92

    Schnee- und Eisglätte - Fahrzeugführer darf nur noch Schrittgeschwindigkeit

    Das rechtfertigt die Ersetzung des Freispruchs durch einen Schuldspruch (vgl. BGH in VRS 54, 436; Urteil des Senats v. 17.3.1986 in NJW 1986, 2518 = JZ 1986, 555 = MDR 1986, 688 = OLGSt § 130 StGB Nr. 2; Urteil des 2. Strafsenats v. 26.99.1990 in NJW 1991, 1123; OLG Koblenz in NJW 1986, 1700; OLG Hamburg in NJW 1985, 1654; OLG Karlsruhe in NJW 1976, 902).
  • OLG Köln, 31.01.1992 - Ss 22/92

    Verwerfungsurteil; Angeklagter; Verteidiger; Vollmacht; Antrag; Anwesenheit

    Zwar wird der Angeklagte nicht schon durch die bloße körperliche Anwesenheit eines mit Vertretungsvollmacht ausgestatteten Verteidigers vertreten, sondern nur dann, wenn der Verteidiger ihn auch tatsächlich vertreten will (vgl. KG JZ 1985, 343, 344).
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