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OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 203 StPO, § 204 Abs 1 StPO, § 348 Abs 1 StGB, § 348 Abs 2 StGB, § 42 Abs 3 BeurkG
Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im Teilausfertigungsvermerk eines Notarvertrages bei einem aufschiebend bedingten Grundstückkaufvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernisse für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts einer Falschbeurkundung im Amt durch einen Notar; Voraussetzungen für eine Bejahung der Tatbestandsmerkmale einer (notariellen) Falschbeurkundung im Amt gem. § 348 Strafgesetzbuch (StGB)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 348 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.06.2009 - 632 KLs 4/09
- OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 24.04.2013 - 1-78/12
Falschbeurkundung im Amt: Erstellung unrichtiger TÜV-Untersuchungsberichte im …
Darunter fallen nicht Werturteile oder solche Tatsachen, die sich erst durch gedankliche Schlussfolgerung aus einer anderen Tatsache ergeben (HansOLG, Beschl. v. 17.05.2010, 2 Ws 160/09, BeckRS 2010, 14203 - beck-online - m.w.N.). - VG Lüneburg, 12.03.2020 - 6 A 280/18
Rückdatierung eines Zeugnisses (zweite juristische Staatsprüfung)
Ist eine Tatsache beurkundet, deren Angabe nicht gesetzlich zwingend vorgesehen ist und deren etwaige Unwahrheit der Wirksamkeit der eigentlichen Beurkundung nicht entgegensteht, stellt diese Tatsache keine rechtlich erhebliche Tatsache im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB dar (…vgl. BGH, Urt. v. 25.5.2001 - 2 StR 88/01 -, juris, Rn. 11;… Urt. v. 27.8.1998 - 4 StR 198/98 -, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschl. v. 17.5.2010 - 2 Ws 160/09 -, juris, Rn. 31).