Rechtsprechung
OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
UmwG §§ 16 Abs. 3 S. 3; 20 Abs. 2; FGG § 144 Abs. 2; AktG § 57 Abs. 1
Keine Rückgängigmachung einer eingetragenen Verschmelzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirkungen der Eintragung der Unternehmensverschmelzung im Handelsregister
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswirkungen der Eintragung der Unternehmensverschmelzung im Handelsregister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.11.2005 - 401 O 47/05
- OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05
- OLG Hamburg, 10.10.2007 - 11 U 277/05
Papierfundstellen
- DNotZ 2009, 227
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamburg, 20.08.2003 - 11 W 39/03
Keine Eintragung der Verschmelzung vor Ablauf der Klagefrist des § 14 Abs. 1 UmwG
Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05
Der Senat hat mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 16.04.2004 (11 U 11/03 in NZG 2004, 729) der Anfechtungsklage stattgegeben, eine Rückgängigmachung der Verschmelzung und eine Löschung der Verschmelzung im Register nach § 144 Abs. 2 FGG trotz der vorzeitigen Eintragung der Verschmelzung allerdings abgelehnt (Beschluss vom 20.08.2003 11 W 39/03 in NZG 2003, 981).Wenn also, wie im vorliegenden Fall, die Registergerichte eine Eintragung vorgenommen haben, obwohl die Negativerklärungen der betroffenen Vorstände bereits einen oder zwei Tage nach Ablauf der Klagefrist abgegeben worden waren und mithin eine Klagzustellung, die infolge der Einreichung der Klage am letzten Tag der Frist zwar später, aber dennoch demnächst im Sinne des § 167 ZPO erfolgt ist, nicht berücksichtigt werden konnte, so handelten nicht nur die Vorstände der Gesellschaften, sondern auch die Registergerichte fehlerhaft (dazu Senat bereits in AG 2003, 695 f. (11 W 39/03)).
Soweit der Senat in dem Beschluss vom 20.08.2003 (11 W 39/03 aaO.) ausgeführt hat, er schließe sich der Auffassung an, wonach Hauptversammlungsbeschlüsse von Aktiengesellschaften nur unter den engen Voraussetzungen des § 144 FGG gelöscht werden können, ist in der Entscheidung nur das Verhältnis zwischen § 142 und § 144 FGG erörtert worden.
- BGH, 05.03.1999 - BLw 45/98
Wirksamkeit der Entscheidung der Bevollmächtigtenversammlung über die Umwandlung …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05
In einer späteren Entscheidung (NZG 1999, 785 ) hat er die konstitutive Wirkung der Eintragung trotz fehlerhaften Beschlusses auch für das LwAnpG ausdrücklich festgestellt.Eine Feststellung der Nichtigkeit der Verschmelzung und damit eine Entschmelzung kommen auch nicht unter dem Gesichtspunkt der zum LwAnpG ergangenen Entscheidungen des BGH in Betracht (NZG 1999, 785 ; ZIP 1995, 422 ).
Das gilt unabhängig von der Art und Schwere etwaiger Mängel des Umwandlungsaktes, also auch bei Unwirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses" (Zitat: BGH NZG 1999, 785 (786)).
- BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94
Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH
Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05
Der BGH weist in der Entscheidung vom 02.12.1994 - V ZR 23/94 - darauf hin, dass darüber diskutiert werde, ob sachliche Mängel des Verschmelzungsvertrages oder der Hauptversammlungsbeschlüsse eine Rückabwicklung der Verschmelzung für die Zukunft zur Folge haben könnten oder ob sie nur Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen die für die Mängel Verantwortlichen sind (tz. 29 in juris), lässt diese Frage aber offen.Eine Feststellung der Nichtigkeit der Verschmelzung und damit eine Entschmelzung kommen auch nicht unter dem Gesichtspunkt der zum LwAnpG ergangenen Entscheidungen des BGH in Betracht (NZG 1999, 785 ; ZIP 1995, 422 ).
- LG Hamburg, 23.11.2005 - 401 O 47/05
Aktiengesellschaft: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen massiver …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05
Die Berufung der Kläger zu 3) und zu 4) gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.11.2005 - 401 O 47/05 - wird zurückgewiesen.unter teilweiser Abänderung des am 23.11.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg: Az. 401 O 47/05, wird festgestellt, die Eigenkapitalrückgewähr und damit die Verschmelzung ist nichtig.
- OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03
Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen einen Verschmelzungsbeschluss; …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05
Der Senat hat mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 16.04.2004 (11 U 11/03 in NZG 2004, 729) der Anfechtungsklage stattgegeben, eine Rückgängigmachung der Verschmelzung und eine Löschung der Verschmelzung im Register nach § 144 Abs. 2 FGG trotz der vorzeitigen Eintragung der Verschmelzung allerdings abgelehnt (Beschluss vom 20.08.2003 11 W 39/03 in NZG 2003, 981).Soweit der Senat in der Entscheidung 11 U 11/03 (AG 2004, 619 ff.), die nicht rechtskräftig ist, der Anfechtungsklage gegen den Verschmelzungsbeschluss stattgegeben hatte, lässt diese Entscheidung das Rechtsschutzbedürfnis für die vorliegende Feststellungsklage nicht entfallen.
- BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags
Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05
Auch wenn nach der Rechtsprechung des BGH für die Auslegung eines Antrages der Sachvortrag des Klägers heranzuziehen ist (BGH NJW 2001, 445 ), vermag diese Auslegung nicht dazu zu führen, notwendige Vorfragen automatisch als Gegenstand eines entsprechenden - nicht formulierten - Feststellungsantrages anzusehen.
- OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 20 W 504/10
Zur Anwendung von § 20 II UmwG bei Kapitalherabsetzung
Aus §§ 20 Abs. 2,16 Abs. 3 S. 10 UmwG folgt vielmehr das Verbot einer Entschmelzung und es kommt auch keine Amtslöschung der Verschmelzungseintragung in Betracht; vielmehr sind in diesem Fall lediglich Schadensersatzansprüche und einvernehmliche Korrekturen durch die Beteiligten möglich, letzteres jedoch auch nicht durch nachträgliche Aufhebung des Verschmelzungsvertrages selbst (vgl. zu allem: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22.10.2002, Az. 20 W 299/02, und vom 26.05.2003, Az. 20 W 61/03; Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.11.2005, Az. 401 O 47/05; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 17.08.2007, Az. 11 U 277/05, zitiert jeweils nach Juris;… Simon in Kölner Kommentar zum UmwG, 2009, § 20, Rn. 44 ff, 52;… Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, 4. Aufl., 2010, § 20, Rn. 33, 40 ff;… Kübler in Semler/Stengel, UmwG, 3. Aufl., 2012, § 20 Rn. 84 ff;… Bermel in Goutier/Knopf/Tulloch, UmwG, 1996, § 20 Rn. 57 ff; Krieger, Fehlerhafte Satzungsänderungen: Fallgruppen und Bestandskraft, in ZHR 158 (1994), 35 ff, 44, noch zur alten Regelung in § 352a AktG;… Grunewald in Lutter, UmwG, 4. Auflage, 2009, § 20, Rn. 70 ff m.w.N., auch zur teilweise in der Literatur vertretenen Gegenansicht;… Stratz in Schmitt/Hörtnagel/Stratz, UmwG, 5. Aufl. 2009, § 20, Rn. 121 ff, auch zur teilweisen Gegenansicht in der Literatur, die aus den Regeln der fehlerhaften Gesellschaft, zumindest in Extremfällen, eine Möglichkeit zur Entschmelzung bejahen will). - OLG Rostock, 06.06.2013 - 3 U 100/09
Statthaftigkeit des Rechtsmittels der Berufung nach dem …
Der Eintragung einer Spaltung, ob nun in Form der Abspaltung ( § 123 Abs. 2 UmwG ) oder Ausgliederung ( § 123 Abs. 3 UmwG ), im Handelsregister kommt gemäß § 131 Abs. 1 UmwG konstitutive Wirkung zu, der auch Mängel der Spaltung gemäß § 131 Abs. 2 UmwG nicht entgegen stehen (zur vergleichbaren Regelung der Verschmelzung in § 20 UmwG vgl. etwa OLG Hamburg, Urt. v. 17.08.2007, 11 U 277/05 , DNotZ 2009, 227).