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   OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12 - 1 OBL 62/12, 3 Ws 93/12, 1 OBL 62/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29230
OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12 - 1 OBL 62/12, 3 Ws 93/12, 1 OBL 62/12 (https://dejure.org/2012,29230)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.09.2012 - 3 Ws 93/12 - 1 OBL 62/12, 3 Ws 93/12, 1 OBL 62/12 (https://dejure.org/2012,29230)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12 - 1 OBL 62/12, 3 Ws 93/12, 1 OBL 62/12 (https://dejure.org/2012,29230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Zweiter Pflichtverteidiger, Vergütungsanspruch, Umfang

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Erstreckung, Beschränkung, zweiter Pflichtverteidiger,

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

  • Justiz Hamburg

    § 45 Abs 3 RVG, § 48 Abs 1 RVG, § 48 Abs 5 S 1 RVG
    Pflichtverteidigervergütung: Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmen des Vergütungsanspruchs eines zum notwendigen Verteidiger bestellten Rechtsanwalts in Strafsachen nach den Maßgaben der §§ 45, 48 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 45; RVG § 48 Abs. 1; RVG § 48 Abs. 5
    Bestimmen des Vergütungsanspruchs eines zum notwendigen Verteidiger bestellten Rechtsanwalts in Strafsachen nach den Maßgaben der §§ 45 , 48 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Rückwirkungsfiktion beim zweiten Pflichtverteidiger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 390
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Die eingerichtete staatliche Vergütungspflicht wird allerdings nicht uneingeschränkt sondern im Wege eines Ausgleichs mit dem besonderen Interesse der Gemeinschaft an einem mit dem Recht der Pflichtverteidigung verbundenen beschränkten Kostenrisiko vorgenommen (vgl. BVerfG [Kammer], NStZ-RR 2007, 359, 360).

    Dabei ist mit Blick auf das Grundrecht auf freie Berufsausübung ein unzumutbares Opfer des Rechtsanwalts durch vergütungsrechtliche Regelungen zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG [Kammer], NStZ-RR 2007, 359, 360).

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Die Rückwirkungsfiktion und mit ihr eine umfassend abgesicherte - zumindest vorläufige - Kostenübernahme durch den Staat erweist sich vor diesem Hintergrund nicht als vergütungsrechtlicher Selbstzweck, sondern stellt sich als Ausprägung rechtsstaatlich garantierter Pflichtverteidigung dar (vgl. hierzu BVerwGE 39, 238, 241ff.; BVerfG [Kammer], NJW 2005, 1264; BGH, MDR 1979, 1004; zur konventionsrechtlichen Bewertung vgl. nur Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht [2002], S. 474ff.; Gaede, Fairness als Teilhabe [2007], S. 564ff.); die effektive Verteidigung eines Beschuldigten ist gerade unabhängig von dessen wirtschaftlichen Verhältnissen sicherzustellen.
  • OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12

    Zur Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Eine hiergegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2012 - 3 Ws 92/12).
  • OLG Köln, 13.12.2002 - 2 Ws 634/02

    Gebührenrechtliche Rückwirkung einer späteren Pflichtverteidigerbestellung auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Eine rückwirkende Bestellung nach Verfahrensabschluss ist grundsätzlich ebenso ausgeschlossen wie eine Rückwirkung einer Bestellung für in der Vergangenheit liegende anwaltliche Tätigkeiten (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 348; OLG Köln, NStZ-RR 2003, 287, 288; Ebert, a.a.O., Rn. 117).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Dieser kann grundsätzlich wegen der von ihm allein eingenommenen Vertreterrolle nur die Terminsgebühr nebst anteiliger Umsatzsteuer verlangen; sein Anspruch geht nicht über das hinaus, was in der Person des bestellten Verteidigers im Falle dessen Erscheinens angefallen wäre (vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 10345; NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, NJOZ 2006, 3706; a.A. OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935).
  • OLG Hamm, 05.05.2009 - 3 Ws 68/09

    Zuständigkeit des Einzelrichters; fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Hierdurch soll - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2010, 1744) - ein ressourcenschonender Personaleinsatz einerseits und eine zügige Verfahrensförderung andererseits ermöglicht werden (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 69, 110f.).
  • OLG Celle, 21.01.2011 - 10 WF 6/11

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs über

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    bb) Für die Höhe und den Umfang des Vergütungsanspruchs ist in sämtlichen Verfahrensordnungen nach § 48 Abs. 1 RVG in erster Linie der Bestellungsakt selbst maßgeblich (vgl. nur BeckOK-RVG/Sommerfeld/Sommerfeld, 18. Ed., § 48 Rn. 4; Ebert in Mayer/Kroiß, 5. Aufl., RVG § 48 Rn. 2; OLG Brandenburg, MDR 2009 175; OLG Celle, MDR 2011, 324).
  • OLG Celle, 25.08.2006 - 1 Ws 423/06

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts anstelle eines an diesem Tage

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Dieser kann grundsätzlich wegen der von ihm allein eingenommenen Vertreterrolle nur die Terminsgebühr nebst anteiliger Umsatzsteuer verlangen; sein Anspruch geht nicht über das hinaus, was in der Person des bestellten Verteidigers im Falle dessen Erscheinens angefallen wäre (vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 10345; NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, NJOZ 2006, 3706; a.A. OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935).
  • OLG Brandenburg, 01.04.2008 - 6 W 203/07

    Gebühren und Auslagen des auswärtigen Prozesskostenhilfeanwalts

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    bb) Für die Höhe und den Umfang des Vergütungsanspruchs ist in sämtlichen Verfahrensordnungen nach § 48 Abs. 1 RVG in erster Linie der Bestellungsakt selbst maßgeblich (vgl. nur BeckOK-RVG/Sommerfeld/Sommerfeld, 18. Ed., § 48 Rn. 4; Ebert in Mayer/Kroiß, 5. Aufl., RVG § 48 Rn. 2; OLG Brandenburg, MDR 2009 175; OLG Celle, MDR 2011, 324).
  • KG, 13.03.2008 - 1 Ws 77/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebühr des Terminsvertreters des beigeordneten

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
    Dieser kann grundsätzlich wegen der von ihm allein eingenommenen Vertreterrolle nur die Terminsgebühr nebst anteiliger Umsatzsteuer verlangen; sein Anspruch geht nicht über das hinaus, was in der Person des bestellten Verteidigers im Falle dessen Erscheinens angefallen wäre (vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 10345; NStZ-RR 2005, 327; OLG Celle, NJOZ 2006, 3706; a.A. OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

  • KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des

  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

  • BGH, 03.05.1979 - III ZR 59/78

    Erlass eines Grundurteils - Vereinbarung eines von den gesetzlichen Gebühren

  • OLG Hamburg, 20.11.2017 - 2 Ws 179/17

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Vorausgegangene Tätigkeit als Wahlverteidiger

    Sinn und Zweck diese Regelung ist, dass der Pflichtverteidiger mit Blick auf die durch § 48 Abs. 6 RVG gesicherte vergütungsrechtliche Expektanz seine Verteidigungsaktivitäten zu Gunsten einer umfassenden Rechtswahrung des Beschuldigten frühzeitig und effektiv entfaltet und nicht etwa von einem - regelmäßig erst späteren - Bestellungzeitpunkt abhängig macht (HansOLG Hamburg, Beschluss 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12, juris Rn. 18 ff. m.w.N.).
  • LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/AC17

    Terminsvertreter, Gebühren

    Nach anderer Auffassung hat die Landeskasse jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 -1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    Dieser letztgenannten Auffassung ist zu folgen, denn der Anspruch als ersatzweise bestellter Pflichtverteidiger kann nicht höher sein als er in der Person des vertretenen Rechtsanwalts angefallen wäre, wenn dieser selbst zum Termin erschienen wäre, oder wenn der Rechtsanwalt ohne Beiordnung als Vertreter des bestellten Rechtsanwalts gemäß § 5 RVG aufgetreten wäre (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - 1 Ws 274/17

    Erstreckung, Umfang, beschränkte Beiordnung

    Zwar fingiert die Ausnahmevorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG, mit der unter anderem von Streit und Unklarheiten vermieden werden sollen (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 2012, 390), im Grundsatz die vergütungsrechtliche Rückwirkung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Strafverfahren.
  • LG Koblenz, 06.07.2020 - 4 KLs 2050 Js 3517/17

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger, Grundgebühr

    Nach anderer Auffassung hat die Landeskasse jedenfalls in den Fällen, in denen die Beiordnung des Rechtsanwalts als bloßer Terminsvertreter für einen Hauptverhandlungstermin erfolgt ist und der originär bestellte Verteidiger die Gebühren für die vorgelagerte Tätigkeit schon verdient hat, nur noch die Terminsgebühr nebst Umsatzsteuer zu erstatten (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 1 Ws 195/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 Ws 365/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 -1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

    Dieser letztgenannten Auffassung ist zu folgen, denn der Anspruch als ersatzweise bestellter Pflichtverteidiger kann nicht höher sein als er in der Person des vertretenen Rechtsanwalts angefallen wäre, wenn dieser selbst zum Termin erschienen wäre, oder wenn der Rechtsanwalt ohne Beiordnung als Vertreter des bestellten Rechtsanwalts gemäß § 5 RVG aufgetreten wäre (OLG Koblenz, Beschl. v. 16.10.2012 - 2 Ws 759/12, BeckRS 2012, 22226, beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 5 Ws 164/05, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 46 f., juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 17. September 2012 - 3 Ws 93/12, Rn. 15, juris).

  • OLG Braunschweig, 15.07.2015 - 1 Ws 103/15

    Zubilligung einer Vergütung gegenüber einem wegen der Abwesenheit des

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 - juris Rn. 11-13; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 - juris Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 - juris Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 - BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 - juris Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 - juris Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11 - juris Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 - juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 - juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14 - juris Rn. 14).
  • LG Kaiserslautern, 11.01.2019 - 4 Ks 6034 Js 10590/16

    Rückwirkende Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung, Kein Entfallen des

    Dieser entsteht demnach regelmäßig nur für solche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt nach erfolgter Bestellung sowie vor dem Ende der Wirkungsdauer des Bestellungsakts erbracht hat (OLG Hamburg NStZ-RR 2012, 390).
  • LG Hannover, 19.10.2015 - 33 Qs 51/15

    Vergütung der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter; Begründung

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. Juli 2015, Az.: 1 Ws 103115, ; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 , Rn. 11-13; OLG Gelle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 , Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 , Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 , BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 , Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 , Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11, Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 , Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 , Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14, Rn. 14).
  • LG Düsseldorf, 23.10.2017 - 10 KLs 5/13

    Erstreckung, Umfang, beschränkte Beiordnung

    Insbesondere soll er - im Hinblick auf eine spätere (von ihm erwartete) Bestellung - schon frühzeitig effektiv und umfassend verteidigen (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2012, 390 Juris Rn. 19 m.w.N.).
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