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   OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09   

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OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09 (https://dejure.org/2010,3270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.08.2010 - 5 U 62/09 (https://dejure.org/2010,3270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. August 2010 - 5 U 62/09 (https://dejure.org/2010,3270)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 87a, 87b UrhG
    Keine Verletzung von Datenbankrechten durch Software, die fremde Datenbank automatisch durchsucht / Autobingooo

  • openjur.de

    §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 87a, 87b Abs. 1 UrhG
    Keine zwingende Verletzung der Rechte eines Datenbankherstellers durch den Vertrieb einer Software, die den automatischen Abruf von einzelnen Daten aus der Datenbank erlaubt; unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte des Datenbankherstellers

  • Justiz Hamburg

    AUTOBINGOOO II

    § 87a UrhG, § 87b UrhG
    Schutz des Datenbankherstellers: Unterlassungsanspruch wegen des Inverkehrbringens einer der Durchsuchung von Online-Automobilbörsen dienenden Software

  • webshoprecht.de

    Zum Inverkehrbringen von Software zur Auswertung von öffentlich zugänglichen Internetseiten - AUTOBINGOOO II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Urheberrechts einer Online-Automobilbörse durch eine Software zur automatisierten Suche

  • czarnetzki.eu PDF

    Datenbankschutz gegen Datenentnahme durch Suchmaschinen

  • kanzlei.biz

    Autobingooo-Software stellt keinen Eingriff in das urheberrechtliche Datenbankrecht von "autoscout24.de" dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 87a; UrhG § 87b
    Verletzung des Urheberrechts einer Online-Automobilbörse durch eine Software zur automatisierten Suche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AUTOBINGOOO - Der Schutz von Internet-Datenbanken

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Auto-Software "AUTOBINGOOO" verletzt nicht Rechte von "autoscout24.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "AUTOBINGOOO"-Software verletzt nicht Datenbank-Rechte von "autoscout24.de"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vergleichsplattformen für Vergleichsplattformen vorerst zulässig

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Imtect: Dieser Browser findet jede Immobilie

Besprechungen u.ä.

  • bbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Schutz von Datenbanken in der Praxis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 728
  • GRUR-RR 2011, 440 (Ls.)
  • K&R 2011, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" des BGH ( GRUR 09, 852 ).

    Ein Datenbankherstellerrecht wegen wesentlicher Investitionen in die Darstellung der Datenbank kann auch bestehen, wenn der Hersteller der Datenbank die Daten selbst von einem Dritten erworben hat ( BGH GRUR 2009, 852 Rz.28 - Elektronischer Zolltarif ).

    Personalkosten für die Programmwartung sind auch nach der Rechtsprechung des BGH Kosten, die der Darstellung des Inhalts einer Datenbank zuzurechnen sind ( BGH GRUR 2009, 852 Rn.27 - Elektronischer Zolltarif ).

    Anders als in der Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" des BGH, die eine auf einer CD gespeicherte Datenbank betraf ( BGH GRUR 2009, 852 ), muss die im Internet bereit gehaltene Datenbank der Klägerin zum Zwecke des Auslesens nicht in dem Arbeitsspeicher des Nutzers zwischengespeichert werden.

    Die Klägerin bezieht sich hierbei auf die Entscheidung "Elektronischer Zolltarif" der BGH ( GRUR 2009, 852 Rz.44 ff. ).

  • OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08

    Urheberrecht: Verletzung des Datenbankherstellerrechts des Betreibers einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Die Nutzer entnehmen weder bei der einzelnen Suchanfrage noch in der kumulativen Wirkung mehrerer Suchanfragen einen quantitativ oder qualitativ wesentlichen Teil der Datenbank ( GRUR-RR 09, 293 - AUTOBINGOOO I ).

    Zur Funktionsweise der Software wird ergänzend auf die Bildschirmausdrucke gemäß den Anlagen K 8, B 1 und B 2 und die Anlage BV 5 aus dem vorangegangenen Verfügungsverfahren zum Aktz.5 U 101/08 Bezug genommen.

    im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland eine Software anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt und/oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der Datenbank der Klägerin, einer Automobil-Onlinebörse, welche unter verschiedenen Domains mit dem Bestandteil "autoscout" - mit Ausnahme der Domain AutoScout24.ch - aufrufbar ist und in der Daten über Gebrauchtfahrzeuge für jedermann zugänglich bereitgehalten werden, in der Weise zu entnehmen, wie sich dies aus den diesem Urteil beigefügten Anlagen K 8 und BV 5 ( aus dem Verfahren 5 U 101/08 ) ergibt.

    Der Senat hat die Akte des vorangegangenen Verfügungsverfahrens zum Aktz. 5 U 101/08 zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    a) Gegenstand der Berufung ist das Verbot, eine Software anzubieten, zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der unter verschiedenen Domains mit dem Bestandteil "autoscout" erreichbaren Automobil-Onlinebörse in der aus den Anlagen K 8 und BV 5 ( aus dem Verfahren 5 U 101/08 ) ersichtlichen Weise zu entnehmen.

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Dies hat auch der BGH in seiner Entscheidung "Paperboy" grundsätzlich anerkannt, wenn auch im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anspruchs aus § 1 UWG a.F. ( GRUR 2003, 958, 963 ).

    Bereits in seiner Entscheidung "Paperboy" hat der BGH im Zusammenhang mit einem Anspruch nach § 1 UWG a.F. ausgesprochen, dass derjenige, der Inhalte im Internet öffentlich zugänglich macht, nicht verlangen kann, dass der Nutzer diese Inhalte in der Weise aufsucht, dass er die geschaltete Werbung zur Kenntnis nimmt ( GRUR 2003, 958, 963 ).

    Der Bundesgerichtshof hat bisher entschieden, dass die Entnahme kleiner Teile und das Setzen von Hyperlinks auf eine im Internet frei zugängliche Datenbank durch einen Suchdienst das Datenbankherstellerrecht nicht verletzt ( GRUR 2003, 958 - Paper Boy ).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Hierbei müsste es sich um einen wesentlichen Teil des in der Datenbank vorhandenen Gesamtdatenvolumens handeln ( EUGH GRUR 2005, 244 Rz.70 - BHB-Pferdewetten ).

    Ein quantitativ geringfügiger Teil des Inhalts einer Datenbank kann nämlich, was die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung angeht, eine ganz erhebliche menschliche, technische oder finanzielle Investition erfordern ( EUGH GRUR 2005, 244, Leitsatz 3 und Rz.71 - BHB - Pferdewetten ).

    Der EUGH fordert eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Investition des Datenbankherstellers ( EUGH GRUR 2005, 244 Tz.86, 89, 91 - BHB-Pferdewetten ).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Eine eigene täterschaftliche Haftung der Beklagten entsprechend der Entscheidung "Jugendgefährdende Schriften bei eBay" des BGH ( GRUR 2007, 890 ) kommt nach der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" des BGH ( GRUR 2010, 633 ) für den Bereich der Urheberrechts hingegen nicht in Betracht.

    "[13] b) Es kommt auch keine täterschaftliche Haftung des Bekl. unter dem Aspekt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht (vgl. BGHZ 173, 188 Rdnr. 22 = GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Schriften bei eBay) in Betracht.

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Eine eigene täterschaftliche Haftung der Beklagten entsprechend der Entscheidung "Jugendgefährdende Schriften bei eBay" des BGH ( GRUR 2007, 890 ) kommt nach der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" des BGH ( GRUR 2010, 633 ) für den Bereich der Urheberrechts hingegen nicht in Betracht.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Im Streitfall müsste das Verhalten des Bekl. - also die Unterhaltung eines nicht ausreichend gesicherten privaten WLAN-Anschlusses - den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung des in Rede stehenden urheberrechtlichen Werkes (§ 19a UrhG) erfüllen (vgl. zum Merkmal des Anbietens im Markenrecht BGHZ 158, 236 [250] = GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2009 - 6 U 221/08

    Zur Zulässigkeit von Screen Scraping

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Eine normale Auswertung ist nach Auffassung des Senats auch dann anzunehmen, wenn eine Suchmaschine oder Suchsoftware so viele Daten aus einer frei zugänglichen Datenbank entnimmt, dass sie für den Nutzer auch ohne den Besuch der Internetseite, auf der sich die Datenbank befindet, nutzbar sind ( so auch OLG Frankfurt MMR 09, 400 für die Entnahme von Datensätzen durch einen Flugvermittler von der Internetseite eines Fluganbieters; vgl. auch Deutsch GRUR 2009, 1027, 1030 ).
  • OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch des Datenbankherstellers:

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Entscheidung "Toll Collect" des Senats ( Urteil vom 20.2.2008 zum Aktz. 5 U 161/07 ), wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16.4.2009 ausgeführt hat.
  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09
    Der Begriff der mit der Darstellung der Datenbank verbundenen Investitionen bezieht sich auf die Mittel, mit denen der Datenbank ihre Funktion der Informationsverarbeitung verliehen werden soll, d.h. die Mittel, die der systematischen oder methodischen Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Elemente und der Organisation der individuellen Zugänglichkeit dieser Elemente gewidmet werden ( EUGH GRUR 2005, 252 Rz.27- Fixtures-Fußballspielpläne I ).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen (OLG Hamburg, CR 2011, 47 = ZUM-RD 2011, 87).
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