Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
MarkenG § 14; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 30 Abs. 3; ; BGB § 242; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderunen der Klagebefugnis eines Lizenznehmers; Grundsätze zur künstlichen Marktabschottung; Vertrieb eines Medikamentes mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung im Inland; Umpackung beim europäischen Parallelimport unter Markenersetzung; Gegenstand der Berufung ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.12.2002 - 312 O 465/02
- OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 181
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 5/03
Verwendung einer ähnlichen Bezeichnung beim EU-Parallelimport von Arzneimitteln
In einem vorangegangenen Rechtsstreit gleichen Rubrums (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) hat die Klägerin mit der Beanstandung, die Beklagten hätten aus Portugal das "ZOMIG"-Arzneimittel parallelimportiert und nach Umkennzeichnung in "Mi-xxxx" in Deutschland vertrieben, die beiden hiesigen Beklagten u. a. auf Auskunftserteilung in Anspruch genommen.In dem anderweitigen Rechtsstreit (Landgericht Hamburg 312 O 465/02 = OLG Hamburg 3 U 4/03) habe es wegen der Umkennzeichnung des parallelimportierten "ZOMIG"-Arzneimittels in "Mi-xxxx" zwischen den Parteien einen Schriftwechsel gegeben (Anlagen B 2-3), sie (die Beklagten) hätten die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und ausdrücklich zur Geschäftsgrundlage gemacht, dass keine Ansprüche "aus der Marke Zolmig geltend gemacht" würden (Anlage B 2).