Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.11.2015 - 1 Ws 160/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 140 Abs 1 Nr 9 StPO, § 140 Abs 2 S 1 StPO, § 397a StPO, § 406g StPO
Strafverfahren: Pflichtverteidigerbeiordnung aus Gründen der Verfahrensfairness und Waffengleichheit bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten - verkehrslexikon.de
Zur Prüfung der Beiordnungsnotwendigkeit bei anwaltlicher Vertretung des Nebenklägers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichtverteidigerbeiordnung bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §140 Abs. 1 Nr. 9; StPO §140 Abs. 2 S. 1
Pflichtverteidigerbeiordnung bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 53
- StV 2017, 149
Wird zitiert von ...
- LG München I, 29.01.2019 - 28 Qs 5/19
Beschwerde von Angeklagten- Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger
Zu bedenken ist, dass der nebenklagende Verletzte mit den in § 397 StPO geregelten prozessualen Gestaltungsrechten sowie mit seinen weitreichenden Informationsrechten (vgl. § 406 e Abs. 1 S. 2 StPO) eine mit der Stellung der Anklagebehörde korrespondierende Verfahrensrolle innehat (OLG Hamburg, 1 Ws 160/15, BeckRs 2016, 48, amtliche Leitsätze, vgl. auch § 140 Rdnr. 25 BeckOK StPO, vgl. BT-Drs. 17/6261, 11, wonach eine Einzelfallprüfung stattfinden muss).Daher begründet die dem anwaltlich vertretenen Nebenkläger gegebene Verfahrensmacht regelmäßig bereits für sich die Annahme eines die Beiordnung erfordernden strukturellen Verteidigungsdefizits, es sei denn die Sachlage ist ausnahmsweise rechtlich wie tatsächlich ganz besonders einfach gelagert (OLG Hamburg, 1 Ws 160/15, BeckRs 2016, 48, Rdnr. 12).