Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 79/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
"Corn Pops Rice Pops"
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Poppen ist ein Begriff, mit dem die einschlägigen Verkehrskreise in der Pubertät erste Erfahrungen gesammelt haben; §§ 9 Abs. 1Nr. 2; 14 Abs. 2 Nr. 2, 51 MarkenG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Corn Pops - Rice Pops"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassungsanspruch bezüglich der Nutzung von Markennamen; Mittelbare Verwechslungsgefahr bei Benutzung ähnlicher Namen; Hinreichend unterscheidungskräftige Bezeichnung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Markenrecht: Was versteht man unter "Poppen"?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Begrifflichkeit des "Poppens": Markenname Rice Pops geht laut Hersteller auf den Vorgang des "Poppens" zurück - Beschreibender Charakter ist entscheidend für Verwechslungsgefahr von Markennamen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.01.2002 - 407 O 181/01
- OLG Hamburg, 19.12.2002 - 5 U 79/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 266
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke
Im Streitfall es handelt sich um den typischen Fall eines "sprechenden Zeichens": Aus der Gattungsbezeichnung wird durch eine nicht naheliegende Veränderung (hier: Verkürzung) ein in der Alltagssprache ungebräuchlicher Phantasiebegriff, der aber seine Herkunft aus der Gattungsbezeichnung noch erkennen lässt (…vgl. die Beispiele bei Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rz. 564 f., z.B. BGH GRUR 2009, 1055 Rz. 30 - air-dsl [für schnellen, kabellosen Internetzugang]; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 266 - Corn Pops [für Produkte aus gerösteten aufgebrochenen Getreidekörnern]). - BPatG, 21.08.2014 - 30 W (pat) 519/13
Markenbeschwerdeverfahren - "poppen" - Unterscheidungskraft - …
Vielmehr ist davon auszugehen, dass seit langem die eingangs genannte Bedeutung für breiteste Verkehrskreise im Vordergrund steht (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 266, 267 - Pops).