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   OLG Hamburg, 19.12.2003 - 5 U 43/03, 5 U 89/03   

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https://dejure.org/2003,6644
OLG Hamburg, 19.12.2003 - 5 U 43/03, 5 U 89/03 (https://dejure.org/2003,6644)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2003 - 5 U 43/03, 5 U 89/03 (https://dejure.org/2003,6644)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - 5 U 43/03, 5 U 89/03 (https://dejure.org/2003,6644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Aktivlegitimation einer Klägerin; Geltungserhaltende Benutzung einer Marke; Voraussetzungen einer marken- und handelsrechtlich wirksamen Firmenübertragung

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § ... 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 517; ; MarkenG § 26 Abs. 3 Satz 1; ; MarkenG § 30 Abs. 1; ; MarkenG § 30 Abs. 5; ; InsO § 103; ; HGB § 23; ; BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 986

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gegenstand einer dinglichen Markenlizenz; Voraussetzungen des Erwerbs einer Firma; Geltendmachung von Markenrechten in der Insolvenz des Inhabers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 175
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Der 5. Zivilsenat des Hans.OLG Hamburg (in GRUR-RR 2004, 175, - Löwenkopf) hat eine Handlungspflicht des Admin-C "spätestens" ab Kenntniserlangung/Abmahnung angenommen.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung

    Für die rechtsverletzende Eintragung einer Domain wurde eine Haftung teilweise schon aus Anlass der Registrierung und damit vor Kenntniserlangung einer Rechtsverletzung bejaht (OLG München, MMR 2000, 277; OLG Stuttgart, MMR 2004, 38, 39 unter Hinweis auf den Umstand, dass der Admin-C als Antragsteller bei der Eintragung des Namens aufgetreten ist, so dass es ihm oblegen habe, für eine korrekte Eintragung Sorge zu tragen), teilweise auch erst ab Kenntniserlangung durch Abmahnung (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 175, 178).
  • LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04

    Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte

    In dieselbe Richtung weisen im Ergebnis Entscheidungen des OLG Hamburg (Urteil vom 19.12.2003.5 U 43/03; zitiert nach juris), OLG München (Urteil vom 20.01.2000, 29 U 5819/99; zitiert nach juris) sowie LG Berlin (NJW 2002, 631, 632).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 89/19

    Markenverletzungsprozess: Darlegungs- und Beweislast für Plagiatsvorwurf;

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Beklagte selbst die Marke als Rechtsvorgänger des Klägers oder mit dessen Zustimmung genutzt hat (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 175, 176 - Löwenkopf).
  • OLG Hamburg, 02.10.2008 - 5 U 103/07

    Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz: Nachahmung eines Kinderfahrradhelms

    Die (von Farbe und Dekor entkleidete) Form von Kinderfahrradhelmen ist trotz technisch bedingter Gestaltungsnotwendigkeiten gleichwohl der wettbewerblichen Eigenart zugänglich (Abgrenzung zu Senat, 5 U 43/03, Beschluss vom 18.09.03).

    Der Senat hatte in - ebenfalls in Bezug auf Kinderfahrradhelme - in dem von der Beklagten mit der Berufungsbegründung vorgelegten Beschluss vom 18. September 2003 in der Sache 5 U 43/03 allerdings unter anderem einschränkend ausgeführt:.

  • KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05

    Keine Haftung des Admin-C

    Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart vom 1. September 2003 (MMR 2004, 38), und Hamburg vom 19. Dezember 2003 (GRUR-RR 2004, 175, 178) stehen dem nicht entgegen.
  • AG Bonn, 24.08.2004 - 4 C 252/04

    Bewerbung von "Gratis"-Visitenkarten im Internet; Abmahnung als fremdes Geschäft;

    Die wohl überwiegende Ansicht sieht eine persönliche Verantwortung des Admin-c für kennzeichenrechtliche Verstößedurch die Benennung der Domain als gegeben an (vgl. OLG Stuttgart, MMR 2004, 38 ff.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 175, 178; OLG München, MMR 2002, 277 ff.; LG Berlin, MMR 2002, 631, 632; Dieselhorst, in: Moritz/Dreier,Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2002, Teil B, Rz. 901; Viefhues, in: Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia Recht, Stand.
  • BPatG, 31.08.2009 - 24 W (pat) 79/07

    Fehlende Verwechslungsgefahr bei ausgeprägter Kennzeichnungsschwäche einer Marke

    Insbesondere braucht nicht der Frage nachgegangen zu werden, ob die erhobene Einrede der mangelnden Benutzung u. U. vorliegend wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist, weil der Inhaberin der angegriffenen Marke selbst durch einen zwischen ihr und dem Widersprechenden am 11. August 1997 geschlossenen Nutzungsvertrag das (alleinige) Nutzungsrecht an der Widerspruchsmarke in Deutschland während der hier gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. §§ 116 Abs. 1, 115 Abs. 2 MarkenG maßgeblichen Benutzungszeiträume (30. Juni 2000 bis 30. Juni 2005 sowie 31. März 2004 bis 31. März 2009) eingeräumt war und sie die Marke in Deutschland auch benutzt hat (vgl. hierzu OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 175, 176 "Löwenkopf").
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