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   OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27792
OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 (https://dejure.org/2011,27792)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 (https://dejure.org/2011,27792)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 2 Ws 123/11 (https://dejure.org/2011,27792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 73a, 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; §§ 111b Abs. 5, 111b Abs. 3 Satz 3, 111b Abs. 2 StPO
    Zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Anordnung des dinglichen Arrests über die Dauer von zwölf Monaten hinaus

  • Justiz Hamburg

    § 111b Abs 2 StPO, § 111b Abs 3 S 3 StPO, § 111b Abs 4 StPO, § 310 Abs 1 Nr 3 StPO, § 22 StGB
    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der Entwendung von Zahngold durch einen Krematoriumsmitarbeiter und dessen Veräußerung; Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arrestanordnung gegen den Mitarbeiter eines Krematoriums zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe wegen Entnahme von Zahngold aus eingeäscherten Leichen

  • Wolters Kluwer

    Dinglicher Arrestanspruch gegen Beschuldigten wegen Vorliegens der Voraussetzungen eines Verfalls von Wertersatz bzw. einer Rückgewinnhilfe bei dringendem Tatverdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arrestanordnung gegen den Mitarbeiter eines Krematoriums zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe wegen Entnahme von Zahngold aus eingeäscherten Leichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kremiertes Zahngold als taugliches Diebstahlsobjekt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1601
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15

    Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold;

    Denn zu dieser gehören nach zutreffender Ansicht sämtliche nach der Einäscherung verbleibenden Rückstände, d.h. auch die vormals mit einem Körper fest verbundenen fremden Bestandteile, die nicht verbrennbar sind (vgl. OLG Bamberg, NJW 2008, 1543; OLG Hamburg, NJW 2012, 1601; Dippel in LK-StGB, 12. Aufl., § 168 Rn. 40; Kuhli in Matt/Renzikowski, StGB, 2013, § 168 Rn. 7; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 168 Rn. 2; Lenckner/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 168 Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Voraussetzungen der Anordnung eines Vermögensarrestes nach der seit dem

    Zum anderen, wenn der Täter seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte versteckt (OLG Rostock, a.a.O., juris Rn. 28; HansOLG, Beschluss vom 19. Dezember 2011, 2 Ws 123/11, juris Rn. 69).
  • LAG Hamburg, 26.06.2013 - 5 Sa 110/12

    Herausgabeanspruch des Krematoriumsbetreibers betreffend das Zahngold gegenüber

    Die mit dem Leichnam fest verbundenen künstlichen Körperteile, z.B. das Zahngold, die in Form und Funktion defekte Körperteile ersetzen, sog. Substitutiv-Implantate (OLG Hamburg 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 - NJW 2012, 1601 juris), gehören zum Leichnam und teilen während der Verbindung dessen Schicksal.
  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung

    Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (vgl. BGH WM 1983, 614; Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2011, Az.: 2 Ws 123/11; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 111; Köhler a.a.O. Rn. 7).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (zum bis zum 01.07.2017 geltenden Recht: BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/82 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2014 - III-3 Ws 253/14 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2005 - 3 Ws 42/05 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Ws 41/07 -, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 Ws 328/07 -, juris; KG, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10 -, juris ; OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 111e Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Hamburg, 16.05.2018 - 618 Qs 14/18

    Verdacht der Steuerhinterziehung: Anordnung eines strafprozessualen Arrests

    Nach dieser war zwar umstritten, ob ein Arrest bereits dann erforderlich ist, wenn Beschuldigte des Tatbestandes eines vermögensbezogenen Strafgesetzes, wie vorliegend einer Steuerhinterziehung, verdächtig ist (so Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.12.2011, 2 Ws 123/11 m.w.N.) oder ob allein dieser Umstand nicht ausreicht, da nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass ein Beschuldigter - von der Aufdeckung der Tat unbeeindruckt - nunmehr versuchen wird, sein gesamtes für den Schaden haftendes Vermögen vor einem Zugriff des Gläubigers in Sicherheit zu bringen (OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2010, III-2 Ws 636/09 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß

    Diese Besorgnis ist in der Regel dann gegeben, wenn der Tatbestand eines vermögensbezogenen Strafgesetzes erfüllt ist (HansOLG Beschl. v. 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 - zitiert nach juris, dort Rn. 69 m.w.N.), hier demnach, weil der Angeklagten die Vergütungen für die Pflegekurse nur im Wege der Begehung von Straftaten gemäß § 263 StGB zugeflossen sind (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Ws 41/07 -, zitiert nach juris, Rn. 33; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 111).
  • LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18

    Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vermögensarrest neben eigener

    Danach war umstritten, ob ein Arrest bereits dann erforderlich ist, wenn der Beschuldigte des Tatbestands eines vermögensbezogenen Strafgesetzes, wie vorliegend einer Steuerhinterziehung, verdächtig ist (so Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.12.2011, 2 Ws 123/11 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 29.07.2020 - 14 Qs 9/20
    Hintergrund dieses Verweises auf eine gegen "fremdes Vermögen gerichtete Straftat" bzw. "ein vermögensbezogenes Strafgesetz" (so OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2011, Az.: 2 Ws 123/11, OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2013, Az.: Ws 320/1 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, Az.: 1 Ws 163/17) ist aus Sicht der Kammer, dass in diesem Fall bereits aus dem Tatvorwurfsverhalten regelmäßig darauf geschlossen werden kann, dass der Tatverdächtige - was für die Bejahung des Sicherungsbedürfnisses erforderlich ist - auch die Vollstreckung erschweren werden wird.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    b) Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82 -, ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 Ws 42/05 -, ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 Ws 41/07 -, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 Ws 328/07 -, ; KG, Beschluss vom 7. Januar 2010 - 23 W 1/10 -, ; OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 2 Ws 123/11 -, ; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.).
  • OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12

    Sicherungsmaßnahmen (vorliegend dinglicher Arrest): Beschwerderecht des

  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13

    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des

  • OLG Hamburg, 05.05.2020 - 2 Ws 44/20

    Anordnung eines Vermögensarrests bei zu erwartender Einziehung des Wertersatzes;

  • ArbG Hamburg, 12.09.2012 - 3 Ca 248/12

    Schadensersatz in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag - kremierte Wertgegenstände

  • LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
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