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   OLG Hamburg, 19.12.2019 - 3 U 172/18   

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https://dejure.org/2019,52263
OLG Hamburg, 19.12.2019 - 3 U 172/18 (https://dejure.org/2019,52263)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2019 - 3 U 172/18 (https://dejure.org/2019,52263)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 3 U 172/18 (https://dejure.org/2019,52263)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Asthmapräparat

    § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Irreführende Werbeaussagen zu einem Arzneimittel -Asthmapräparat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2
    Eilrechtsschutz wegen Werbeaussagen für ein Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 404
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15

    HSA frei - Irreführende Bewerbung eines Impfstoffs: Widerlegung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2019 - 3 U 172/18
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206; OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei).
  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2019 - 3 U 172/18
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206; OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei).
  • OLG Hamburg, 01.04.2021 - 3 U 3/20

    Halsschmerzmittel - Wissenschaftliche Absicherung der Werbeaussage "... überzeugt

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von medizinischen Fachkreisen - hier: Pharmazeutisch-technische Assistenten - durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Fachverkehr die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (vgl. OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206; GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - HSA frei; GRUR-RR 2020, 404 Rn. 58).
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