Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.02.1985 - 2 W 5/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7909
OLG Hamburg, 20.02.1985 - 2 W 5/85 (https://dejure.org/1985,7909)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.1985 - 2 W 5/85 (https://dejure.org/1985,7909)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 2 W 5/85 (https://dejure.org/1985,7909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,7909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeberechtigung eines Verwahrungsgerichts; Voraussetzungen für eine Rechtsbeeinträchtigung des Nachlassgerichts; Aufgaben eines Verwahrungsgerichts

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 2260, 2261, 2262; FGG §§ 18, 20
    Erbrecht; Errichtung und Aufhebung eines Testaments; Testamentseröffnung durch das Verwahrungsgericht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 27.02.2014 - 1 AR 3/14

    Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Verfahren über die besondere amtliche

    Das anschließende Verfahren vor dem Nachlassgericht, zu dessen Aufgaben die Ermittlung und Benachrichtigung der Beteiligten nach § 348 Abs. 3 FamFG (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 125; OLG Hamburg, Rpfleger 1985, 194; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl., § 350 Rn. 10; Muscheler in MünchKomm/FamFG, 2. Aufl., § 350 Rn. 4), die Gewährung der Einsicht und Erteilung von Abschriften (§§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 3 FamFG) sowie die Kostenerhebung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG, § 103 Abs. 3 KostO) gehören, ist ein neues, selbständiges Verfahren (Senat, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 AR 3/13; OLG Hamburg, a.a.O., S. 194 f.; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 350 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 19.03.1987 - 15 Sbd 2/87
    Das hat seinen guten Grund darin, daß eine Verfügung von Todes wegen nach einem Erbfall (auch nach vorheriger Eröffnung gem. § 2261 BGB ) in erster Linie für die dem Nachlaßgericht obliegenden Tätigkeiten wie z. B. Benachrichtung der Erben vom Inhalt der Verfügung (§ 2262 ), Gestattung der Einsichtnahme und Erteilung von Abschriften (§ 2264 BGB ), Erteilung eines Erbscheins (§ 2353 BGB ) bedeutsam ist und dort verfügbar sein muß (so auch OLG Hamburg in Rpfleger 1985, 194).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht