Rechtsprechung
OLG Hamburg, 20.03.2007 - 1 W 6/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,24001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Pflegeversicherung: Nachricht an Pflegekasse bedenken
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.11.2006 - 302 O 292/06
- OLG Hamburg, 20.03.2007 - 1 W 6/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 24.06.1993 - BT-Drs 12/5262
Auszug aus OLG Hamburg, 20.03.2007 - 1 W 6/07
Dabei soll nach der Begründung des Gesetzgebers die Beratung möglichst frühzeitig erfolgen, damit ein nahtloser Übergang zur Pflege, insbesondere im häuslichen Bereich, sowie die bestmögliche Nutzung aller zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen gewährleistet ist (Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht/Peters, 52. Ergänzungslieferung 2006, Rdnr. 6 und 7 zu § 7 SGB XI unter Hinweis auf BT-Drucks 12/5262 S 91/92 zu § 7 Abs. 2).
- BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
Soziale Pflegeversicherung - Verletzung sozialrechtlicher Informations- und …
Soweit die Beklagte mit ihrer Revision auf obergerichtliche zivilrechtliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 hingewiesen hat, in der eine Wirkung des § 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI als Schutzgesetz im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB bezweifelt oder verneint worden ist (ua Hanseatisches OLG vom 20.3.2007 - 1 W 6/07 - juris RdNr 10 f; OLG Hamm vom 13.11.2007 - 3 U 207/07 - juris RdNr 4 ff) , folgt der Senat bei seiner Annahme einer drittschützenden Wirkung des § 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI zugunsten Versicherter dieser Rechtsprechung nicht. - OLG Hamm, 13.11.2007 - 3 U 207/07
Benachrichtigungspflicht des Krankenhausträgers nach § 7 Abs. 2 SGB XI kein …
Es ist ferner nicht ersichtlich, dass eine Schutzgesetzqualität des § 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI bislang in der Rechtsprechung bejaht worden wäre (vgl. dazu auch OLG Hamburg MedR 2007, 551 ff.) oder die Auffassung des Klägers in der Literatur verbreitet vertreten würde.