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   OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9755
OLG Hamburg, 20.03.2018 - 7 U 175/16 (https://dejure.org/2018,9755)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2018 - 7 U 175/16 (https://dejure.org/2018,9755)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2018 - 7 U 175/16 (https://dejure.org/2018,9755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Heimliches romantisches Treffen

    § 1 UWG, § 8 UWG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung auf der Internet-Seite eines Medienunternehmens: Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine gegenüber einem von mehreren Gläubigern abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen genügt eine Drittunterwerfung regelmäßig nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung gegenüber einem von mehreren Gläubigern

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung gegenüber einem von mehreren Gläubigern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Drittunterwerfung im Äußerungsrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Drittunterwerfung genügt bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen regelmäßig nicht um die Wiederholungsgefahr auszuräumen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Drittunterwerfung bei Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht ausreichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Drittunterwerfung-Unterlassungserklärung bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts genügt nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 487
  • K&R 2018, 414
  • ZUM 2018, 543
  • afp 2018, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18

    Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in AfP 2018, 355 veröffentlicht ist, hat der Klägerin die geltend gemachten Unterlassungsansprüche zuerkannt, weil die angegriffenen Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzten und die Wiederholungsgefahr nicht durch die gegenüber K. abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt worden sei.
  • LG Berlin, 02.10.2018 - 27 S 13/17

    Drittwirkung einer Unterlassungserklärung

    Die in Literatur (Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 343; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rz. 12, 26) und Rechtsprechung (LG Hamburg, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 324 O 704/08 - juris; OLG Hamburg, Urteil vom 20. März 2018 - 7 U 175/16 - juris) gegen die Übertragbarkeit der Grundsätze der Drittunterwerfung im Wettbewerbsrecht auf das Presserecht vorgetragenen grundsätzlichen Bedenken teilt die Kammer nicht.
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