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   OLG Hamburg, 20.07.2005 - 11 W 3/05   

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https://dejure.org/2005,14313
OLG Hamburg, 20.07.2005 - 11 W 3/05 (https://dejure.org/2005,14313)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.07.2005 - 11 W 3/05 (https://dejure.org/2005,14313)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 11 W 3/05 (https://dejure.org/2005,14313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formerfordernis der Nachfristsetzung mit Androhung des Ausschlusses bei verzögerter Einzahlung der Stammeinlage; Formelle Voraussetzungen für eine Kaduzierung; Verjährung des Anspruchs auf Leistung der Stammkapitaleinlage; Pflicht des Alleingesellschafters zur Bestellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 16 Abs. 3 § 19 Abs. 1
    Haftender Veräußerer i.S. von § 16 Abs. 3 GmbHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1996 - II ZR 56/95

    Anmeldung des Übergangs eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.2005 - 11 W 3/05
    Dadurch ist die Geschäftsführung der Gesellschaft vom Rechtsübergang des Teilgeschäftsanteils auf den Antragsgegner im Sinne der Rechtsprechung des BGH (a.a.O. GmbHR 1997, 165) "überzeugend" unterrichtet worden.
  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.2005 - 11 W 3/05
    Nach ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, kann die Anmeldung auch stillschweigend geschehen (BGH ZIP 1991, 724; BGH GmbHR 1996, 165 [166]).
  • BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95

    Verdeckte Sacheinlage durch Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.2005 - 11 W 3/05
    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Leistung fällig geworden und nicht bewirkt ist (BGH GmbHR 1996, 283 [284]).
  • KG, 24.11.2008 - 2 U 73/07

    GmbH: Einlagepflicht eines ausgeschiedenen Gesellschafters

    Es handelt sich um eine gesetzliche Fälligkeitsregelung, die etwaigen satzungsgemäßen Regelungen vorgeht (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 20.07.2005 - 11 W 3/05; Hueck/Fastrich in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl., § 19 Rn 53; Gummert in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 3 -GmbH- 2. Aufl., § 50 Rn 14).
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