Rechtsprechung
OLG Hamburg, 20.09.2001 - 2 Wx 35/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wohnungseigentum; Beschlussanfechtungsantrag; Wohnungseigentümerbeschluss; Anfechtung; Wohnungseigentümerversammlung; Unterhaltungskosten; Sondereigentümer; Kostenverteilung; Sonderrechtsnachfolger; Zusatzvereinbarung; Auslegung; Sachaufklärung
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § ... 139; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; FGG § 12; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; KostO § 48 Abs. 2; ; KostO § 48 Abs. 4; ; KostO § 48 Abs. 1 S. 2; ; KostO § 48 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 92 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abänderung einer langgeltenden Regelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.04.1998 - 318 T 134/97
- OLG Hamburg, 20.09.2001 - 2 Wx 35/98
Papierfundstellen
- NZM 2002, 27
- ZMR 2002, 216
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2001 - 2 Wx 35/98
Das Beschwerdegericht war auch nicht gehalten, die Regeln für die Abänderung der Kostenverteilung, die der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 27. Juni 1985 (BGHZ 95, 137) festgelegt hat, auf den angefochtenen Beschluß der Eigentümerversammlung anzuwenden.
- BGH, 17.05.2002 - V ZR 149/01
Umfang der einem Notariatsangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von …
Während das dinglich wirkende Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums gegenüber jedem Sonderrechtsnachfolger eines von der Nutzung ausgeschlossenen Erwerbers wirkt, wird ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht mit einem Eigentümerwechsel hinfällig, wenn der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten aus der Begründung des Sondernutzungsrechts nicht mit Zustimmung der übrigen Eigentümer übernimmt (OLG Hamburg ZMR 2002, 216, 217; OLG Köln DNotZ 2002, 223, 227 m. Anm. Häublein; Müller, ZMR 2000, 473, 474).