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   OLG Hamburg, 20.09.2001 - 2 Wx 35/98   

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https://dejure.org/2001,7700
OLG Hamburg, 20.09.2001 - 2 Wx 35/98 (https://dejure.org/2001,7700)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2001 - 2 Wx 35/98 (https://dejure.org/2001,7700)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2001 - 2 Wx 35/98 (https://dejure.org/2001,7700)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Beschlussanfechtungsantrag; Wohnungseigentümerbeschluss; Anfechtung; Wohnungseigentümerversammlung; Unterhaltungskosten; Sondereigentümer; Kostenverteilung; Sonderrechtsnachfolger; Zusatzvereinbarung; Auslegung; Sachaufklärung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 139; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 10 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; FGG § 12; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; KostO § 48 Abs. 2; ; KostO § 48 Abs. 4; ; KostO § 48 Abs. 1 S. 2; ; KostO § 48 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 92 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abänderung einer langgeltenden Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 27
  • ZMR 2002, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2001 - 2 Wx 35/98
    Das Beschwerdegericht war auch nicht gehalten, die Regeln für die Abänderung der Kostenverteilung, die der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 27. Juni 1985 (BGHZ 95, 137) festgelegt hat, auf den angefochtenen Beschluß der Eigentümerversammlung anzuwenden.
  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 149/01

    Umfang der einem Notariatsangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von

    Während das dinglich wirkende Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums gegenüber jedem Sonderrechtsnachfolger eines von der Nutzung ausgeschlossenen Erwerbers wirkt, wird ein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht mit einem Eigentümerwechsel hinfällig, wenn der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten aus der Begründung des Sondernutzungsrechts nicht mit Zustimmung der übrigen Eigentümer übernimmt (OLG Hamburg ZMR 2002, 216, 217; OLG Köln DNotZ 2002, 223, 227 m. Anm. Häublein; Müller, ZMR 2000, 473, 474).
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