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   OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16   

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https://dejure.org/2019,52096
OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16 (https://dejure.org/2019,52096)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.09.2019 - 3 U 222/16 (https://dejure.org/2019,52096)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2019 - 3 U 222/16 (https://dejure.org/2019,52096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    HD+

    Art 9 Abs 2 Buchst a EGV 207/2009, Art 12 Abs 1 Buchst b EGV 207/2009, Art 12 Abs 1 Buchst c EGV 207/2009, Art 13 Abs 1 EGV 207/2009, Art 13 Abs 2 EGV 207/2009
    Keine Erschöpfung bei Inverkehrbringen eines ursprünglichen Kombi-Produkts in Einzelverpackungen - HD+

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GMV a.F. Art. 13 Abs. 2
    Kennzeichenrechtliche Ansprüche wegen des getrennten Angebots und Verkaufs von ursprünglich kombiniert in den Verkehr gebrachter Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keine markenrechtliche Erschöpfung bei separatem Weiterverkauf von Kombinationsprodukt

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Keine Erschöpfung, wenn ein ursprünglich kombiniert verpacktes Produkt einzeln in den Verkehr gebracht wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 304
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 221/16

    Verwendung einer Mehrzahl von Marken auf dem Versandkarton durch einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Für Ansprüche auf Erstattung von Abmahnkosten, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht kommt es allein auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Vornahme des beanstandeten Verhaltens an (BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - I ZR 221/16, GRUR 2019, 76 Rn. 8 - beauty for less, mwN).

    Ein solcher berechtigter Grund liegt vor, wenn durch die konkrete Verwendung die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzt oder die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird (BGH, GRUR 2019, 76 Rn. 26 - beauty for less, mwN).

    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Markeninhabers und des Wiederverkäufers, wobei auf der Seite des Markeninhabers dessen Interesse zu berücksichtigen ist, gegen Wiederverkäufer geschützt zu sein, die seine Marke in rufschädigender Weise nutzen, während auf der Seite des Wiederverkäufers dessen Interesse zu beachten ist, die betreffende Ware unter Verwendung einer für seine Branche üblichen Werbeform weiterveräußern zu können (BGH, GRUR 2019, 76, Rn. 27 - beauty for less, mwN).

    Die Gestaltung eines Versandkartons mit Markenparfumwaren hat der Bundesgerichtshof als nicht die Herkunftsfunktion beeinträchtigend gebilligt (vgl. BGH, GRUR 2019, 76, Rn. 29 ff - beauty for less).

  • OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07

    Markenrecht: Erschöpfung des Markenschutzes bei Verkauf ausgeeinzelter Teile aus

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Er beruft sich insoweit auf eine Entscheidung des Senats vom 07.10.2007 zum Az. 3 W 174/07.

    (4) Ein anderes ergibt sich entgegen dem Vorbringen des Beklagten auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 07.10.2007 zum 3 W 174/07 (BeckRS 2009, 10706), betreffend eines Modellbausatzes.

  • BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15

    Sanktionscharakter der Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Neben diesen Gesichtspunkten kann auch die Frage von Bedeutung sein, ob im Einzelfall ein milderes Mittel zur Beseitigung der Störung, etwa die sichere und dauerhafte Entfernung der widerrechtlichen Kennzeichnung, zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - I ZR 259/15, BeckRS 2018, 40127, Rn. 21 - Curapor).
  • BGH, 06.12.2017 - I ZR 186/16

    Verletzung des Schutzrechts des Filmherstellers: Haftung des Teilnehmers einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Ist der Unterlassungsanspruch abgemahnt worden und nicht mehr Gegenstand, der Klage, dann ist der darauf entfallende Teil der Abmahnkosten keine Nebenforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12, GRUR-RR 2013, 448 - Rezeptbild; Urteil vom 6. Dezember 2017 - I ZR 186/16, GRUR 2018, 400, Rn. 9 - Konferenz der Tiere).
  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 107/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten bei der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Ist der Unterlassungsanspruch abgemahnt worden und nicht mehr Gegenstand, der Klage, dann ist der darauf entfallende Teil der Abmahnkosten keine Nebenforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - I ZR 107/12, GRUR-RR 2013, 448 - Rezeptbild; Urteil vom 6. Dezember 2017 - I ZR 186/16, GRUR 2018, 400, Rn. 9 - Konferenz der Tiere).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Die Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Waren gemäß § 18 Abs. 1 MarkenG hat über die Folgenbeseitigung hinaus eine Art Sanktionscharakter und ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum in besonderem Maße dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterworfen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 27/03, BGHZ 166, 233, Rn. 52 - Parfümtestkäufe).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Bei der Berechnung des Gegenstandswerts der Abmahnung ist jedoch der tatsächliche Wert des erfolgreichen Begehrens zu Grunde zu legen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 254/14, GRUR 2016, 1300, Rn. 67 f. - Kinderstube).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04

    Parfümtester

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine solche Beeinträchtigung anzunehmen, wenn die Veränderung die Eigenart der Ware berührt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2007 - I ZR 63/04, GRUR 2007, 882, Rn. 22 - Parfümtester).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14

    ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Auch muss es ein Markeninhaber nicht hinnehmen, dass seine Marke für den weiteren Vertrieb der von ihm oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebrachten Produkte verwendet wird, wenn dieser Vertrieb die ernstliche Gefahr begründet, dass der Erwerber des Produkts das Urheberrecht an diesem Produkt verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 4/14, GRUR 2015, 1108, Rn. 59 - Green-IT).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16
    Ein inhaltlicher Unterschied zu den Regelungen der UMV besteht jedoch nicht (BGH, Teilurteil vom 3. November 2016 - I ZR 101/15, GRUR 2017, 520, Rn. 23 - Microcotton).
  • LG Hamburg, 29.07.2016 - 408 HKO 147/15

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Verkaufs der auf einem körperlichen

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