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OLG Hamburg, 20.10.2020 - 12 WF 125/20 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 31 Abs 1 FamFG, § 49 Abs 1 FamFG, § 57 S 2 FamFG, § 76 Abs 1 FamFG, § 214 Abs 1 S 2 FamFG
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein einstweiliges Anordnungsverfahren in einer Gewaltschutzsache - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona, 11.09.2020 - 352 F 119/20
- OLG Hamburg, 20.10.2020 - 12 WF 125/20
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 04.01.2021 - 10 UF 168/20 Zwar ist zutreffend, dass die Dringlichkeit, die Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist, entfallen kann, wenn der nicht durch eine gerichtliche Regelung geschützte Antragsteller zu lange mit der Rechtsverfolgung zuwartet und solcherart erkennen lässt, dass das Verfahren "ihm nicht eilig" ist (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 20.102.20 - 12 WF 125/20, unveröffentlicht).