Rechtsprechung
OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 81a StPO, § 121 StPO
Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: Beurteilungsspielraum des Tatgerichts bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung zum Zwecke der Feststellung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten bei Verdacht einer hochansteckenden Krankheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortdauer der Untersuchungshaft trotz Verfahrensverzögerung durch Anordnung einer zwangsweisen Bronchoskopie zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortdauer der Untersuchungshaft trotz Verfahrensverzögerung durch Anordnung einer zwangsweisen Bronchoskopie zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Fortdauer der Untersuchungshaft bei Untersuchung zur Klärung der Verhandlungsfähigkeit
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15
- OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20
Untersuchungshaft, Haftprüfung, OLG, Coronapandemie
Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 -, juris). - OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 71/20
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft bei Verzögerung des Verfahrens …
Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 11 unter Hinweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 2008 - 4 OBL 18/08, juris: Haftfortdauer bei einer hoch ansteckenden Erkrankung des Angeklagten und Ungewissheit über die Dauer seiner Verhandlungsunfähigkeit). - OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus …
Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 - OLG Hamm…, Beschluss vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 - OLG Karlsruhe a.a.O.).
- OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 72/20
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft bei Verfahrensverzögerungen …
Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15 -, juris). - VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 80-IV-16
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
1 Ws 186/15 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15. - OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21
Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft
Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15, juris Rn. 80; OLG Hamm…, Beschluss vom 17. April 2008 - 4 OBL 18/08, juris Rn. 5).