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   OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 80/18   

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https://dejure.org/2018,50672
OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 80/18 (https://dejure.org/2018,50672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2018 - 4 U 80/18 (https://dejure.org/2018,50672)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 4 U 80/18 (https://dejure.org/2018,50672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 4 VOB/B 2006, § 16 Abs 3 Nr 1 VOB/B 2006, § 16 Abs 3 Nr 1 VOB/B 2009, § 305 Abs 2 BGB, §§ 305 ff BGB
    VOB-Vertrag: Unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers durch Fälligkeitsregelung für den Werklohnanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verjährung ohne Schlussrechnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verjährung ohne Schlussrechnung! (IBR 2019, 248)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 734
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 80/18
    Jede inhaltliche Abweichung von der VOB/B unabhängig von ihrem Gewicht hat zur Folge, dass der Bauvertrag vollständig der Inhaltskontrolle unterliegt (BGH NJW 2004, 1597).
  • OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05

    Inhaltskontrolle der VOB/B -Regelungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 80/18
    Zwar ist nach h. M. bei einer Stellung der Bedingung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B durch den Auftragnehmer, wonach die Fälligkeit auf zwei Monate nach Schlussabnahme und Prüfung der Schlussrechnung hinausgeschoben wird, eine unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers mit der Begründung angenommen worden, dass es damit der Auftragnehmer in der Hand habe, durch den von ihm gewählten Zeitpunkt der Übersendung der Schlussrechnung abweichend von § 641 BGB a. F. den Eintritt der Fälligkeit zu bestimmen und dadurch die Verjährung für seinen Vergütungsanspruch einseitig hinauszuschieben (OLG München BauR 1995, 138; OLG Düsseldorf BauR 2006, 120; OLG Naumburg BauR 2006, 849; OLG Celle BauR 2010, 1764; Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O., § 16 VOB/B, Rn. 191; Ingenstau/Korbion-Locher, VOB, 20. Auflage, § 16 Abs. 3 VOB/B, Rn. 12; Palandt-Sprau, 78. Aufl., § 641, Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 80/18
    Zwar ist nach h. M. bei einer Stellung der Bedingung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B durch den Auftragnehmer, wonach die Fälligkeit auf zwei Monate nach Schlussabnahme und Prüfung der Schlussrechnung hinausgeschoben wird, eine unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers mit der Begründung angenommen worden, dass es damit der Auftragnehmer in der Hand habe, durch den von ihm gewählten Zeitpunkt der Übersendung der Schlussrechnung abweichend von § 641 BGB a. F. den Eintritt der Fälligkeit zu bestimmen und dadurch die Verjährung für seinen Vergütungsanspruch einseitig hinauszuschieben (OLG München BauR 1995, 138; OLG Düsseldorf BauR 2006, 120; OLG Naumburg BauR 2006, 849; OLG Celle BauR 2010, 1764; Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O., § 16 VOB/B, Rn. 191; Ingenstau/Korbion-Locher, VOB, 20. Auflage, § 16 Abs. 3 VOB/B, Rn. 12; Palandt-Sprau, 78. Aufl., § 641, Rn. 21).
  • OLG Celle, 18.12.2008 - 6 U 65/08

    Fälligkeitsregelung für Schlusszahlung im VOB-Vertrag unwirksam?

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 80/18
    Zwar ist nach h. M. bei einer Stellung der Bedingung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B durch den Auftragnehmer, wonach die Fälligkeit auf zwei Monate nach Schlussabnahme und Prüfung der Schlussrechnung hinausgeschoben wird, eine unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers mit der Begründung angenommen worden, dass es damit der Auftragnehmer in der Hand habe, durch den von ihm gewählten Zeitpunkt der Übersendung der Schlussrechnung abweichend von § 641 BGB a. F. den Eintritt der Fälligkeit zu bestimmen und dadurch die Verjährung für seinen Vergütungsanspruch einseitig hinauszuschieben (OLG München BauR 1995, 138; OLG Düsseldorf BauR 2006, 120; OLG Naumburg BauR 2006, 849; OLG Celle BauR 2010, 1764; Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O., § 16 VOB/B, Rn. 191; Ingenstau/Korbion-Locher, VOB, 20. Auflage, § 16 Abs. 3 VOB/B, Rn. 12; Palandt-Sprau, 78. Aufl., § 641, Rn. 21).
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