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   OLG Hamburg, 21.02.2003 - 2 VAs 1/03   

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https://dejure.org/2003,13530
OLG Hamburg, 21.02.2003 - 2 VAs 1/03 (https://dejure.org/2003,13530)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2003 - 2 VAs 1/03 (https://dejure.org/2003,13530)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 2 VAs 1/03 (https://dejure.org/2003,13530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der kostenrechtlichen Vorschriften über die Vorschusspflicht und Vorwegleistungspflicht im Justizverwaltungsverfahren; Unzulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen der Abhängigmachung des Geschäfts von einer Vorschussleistung

  • Judicialis

    EGGVG § 29 Abs. 2; ; EGGVG § 30 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 304 Abs. 4 S. 2; ; KostO § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Vorschussanforderung im Justizverwaltungsverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 383
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2003 - 2 VAs 1/03
    Trotz dieser Verweisung finden nicht die Beschwerdevorschriften der Zivilprozessordnung, sondern diejenigen der §§ 304 ff. StPO Anwendung (h.M., vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 27. November 2002, Gesch.-Nr. 2 ARs 239/02, zur Veröffentlichung angekündigt; OLG Karlsruhe in NStZ-RR 2000, 254; Übersicht über Meinungsstand bei Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 464 b Rdn. 7).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2003 - 2 VAs 1/03
    Die Zwecke des § 8 KostO, dem Antragsteller das Kostenrisiko des Verfahrens deutlich vor Augen zu führen und so unnötige Prozesse zu verhindern helfen, das Kostenerhebungsverfahren zu vereinfachen und den Kostenanspruch der Staatskasse zu sichern (vgl. BVerfGE 10, 264, 268; zu § 65 GKG siehe auch Hartmann, a.a.O., § 65 GKG Rdn. 2), sind auch im Antragsverfahren nach §§ 23 ff. EGGVG betroffen.
  • OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 3 Ws 132/99

    Frist für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltsvergütung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2003 - 2 VAs 1/03
    Trotz dieser Verweisung finden nicht die Beschwerdevorschriften der Zivilprozessordnung, sondern diejenigen der §§ 304 ff. StPO Anwendung (h.M., vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 27. November 2002, Gesch.-Nr. 2 ARs 239/02, zur Veröffentlichung angekündigt; OLG Karlsruhe in NStZ-RR 2000, 254; Übersicht über Meinungsstand bei Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 464 b Rdn. 7).
  • OLG Hamburg, 07.04.2004 - 2 VAs 12/03

    Rechtsweg gegen Versagung länderübergreifender Verlegung von Strafgefangenen

    Der - nach erfolgtem Eingang des gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 EGGVG, 8 Abs. 2 KostO angeforderten Vorschusses nunmehr bearbeitungsreife (zur Vorleistungspflicht auch in dieser Verfahrensart vgl. Senat in NStZ-RR 2003, 383) - Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig.
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