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   OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84 U   

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https://dejure.org/1984,5720
OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84 U (https://dejure.org/1984,5720)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.1984 - 12 UF 1/84 U (https://dejure.org/1984,5720)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 1984 - 12 UF 1/84 U (https://dejure.org/1984,5720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bergrenzung eines Rechtsmittels; Teilweiser Rechtsmittelverzicht; Formelle Rechtskraft eines Urteils als Voraussetzung für eine Abänderungsklage; Wirkung des prozessualen Anerkenntnisses in einem Unterhaltsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84
    Die frühere Rechtsprechung des BGH hat die Erweiterung der Berufung bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zugelassen, sofern sich die Berufungserweiterung im Rahmen der Berufungsbegründung hält (BGHZ 12, 52, 67 [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51] : NJW 1961, 1115; NJW 1971, 33, 34) [BGH 29.09.1970 - VI ZR 74/69] .

    Nach herrschender Meinung verhindert eine zunächst begrenzte Einlegung des Rechtsmittels die Rechtskraft des Gesamturteils, wenn im übrigen nicht eindeutig auf das Rechtsmittel verzichtet worden ist, was hier schon wegen des ausdrücklichen Erweiterungsvorbehalts nicht angenommen werden kann (BGH, NJW 1971, 33, 34 [BGH 29.09.1970 - VI ZR 74/69] ; Rüffer, die formelle Rechtskraft des Scheidungsausspruchs bei Ehescheidung im Verbundsverfahren, 1982, S. 34 f.; Stein/Jonas/Münzberg, 20. Aufl., Rz. 4 zu § 705 ZPO ; Gilles, AcP (1977), 177, 189, 213; a.A. nur Grunsky, NJW 1966, 1393).

  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84
    Hält sich die Berufungserweiterung nicht im Rahmen der Berufungsbegründung, soll sie nach der jüngsten Entscheidung des BGH (NJW 1984, 437, 438) mangels rechtzeitiger Begründung der Berufung unzulässig sein.

    Auch wenn der BGH die Anschließung an eine unselbständige Anschlußberufung für unzulässig hält (BGH, NJW 1984, 437), weil der Rechtsmittelführer es in der Hand gehabt hat, den Umfang des Rechtsmittelangriffs zu bestimmen, läßt sich ein Verstoß gegen den prozessualen Grundsatz der Waffengleichheit jedenfalls dann nicht von der Hand weisen, wenn es wie im vorliegenden Fall um die Berücksichtigung von Tatsachen geht, die erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entstanden sind.

  • OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77

    Herausgabe des Kindes durch die Pflegeeltern; Entziehung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84
    Daß die Prozeßstandschaft erhalten bleibt, wenn ein Verbundurteil nur hinsichtlich der Folgesache Kindesunterhalt angefochten wird, ist bereits anerkannt (OLGe Bamberg, FamRZ 1979, 448; Celle, FamRZ 1979, 629).
  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZB 505/81

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Ausreichen der Verweisung auf den

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84
    Dieser Vorbehalt ersetzt nicht die für eine Berufungsbegründung erforderlichen Angaben dazu, in welcher Beziehung und aus welchen Gründen der Berufungsführer die rechtlich oder tatsächliche Würdigung des ersten Richters für unrichtig hält (vgl. BGH, NJW 1981, 1620).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 209/60
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84
    Die frühere Rechtsprechung des BGH hat die Erweiterung der Berufung bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zugelassen, sofern sich die Berufungserweiterung im Rahmen der Berufungsbegründung hält (BGHZ 12, 52, 67 [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51] : NJW 1961, 1115; NJW 1971, 33, 34) [BGH 29.09.1970 - VI ZR 74/69] .
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84
    Als Ergebnis ist daher festzuhalten: wie der Rechtsmittelgegner durch ein unselbständiges Anschlußrechtsmittel eine bisher nicht angegriffene Folgesachenentscheidung der Überprüfung durch das höhere Gericht zuführen kann (vgl. BGH, FamRZ 1982, 36, 38), darf auch der Rechtsmittelkläger einen zulässigen Angriff in einer Folgesache auf eine weitere Folgesache erweitern (BGH, FamRZ 1982, 1198).
  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZR 19/82

    Einordnung von Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84
    Im allgemeinen kann der Ankündigung beschränkter Anträge in der Berufungseinlegungsschrift ein (teilweiser) Rechtsmittelverzicht nicht entnommen werden (BGH, FamRZ 1983, 685).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84
    Die frühere Rechtsprechung des BGH hat die Erweiterung der Berufung bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zugelassen, sofern sich die Berufungserweiterung im Rahmen der Berufungsbegründung hält (BGHZ 12, 52, 67 [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51] : NJW 1961, 1115; NJW 1971, 33, 34) [BGH 29.09.1970 - VI ZR 74/69] .
  • BVerfG, 27.04.1978 - 1 BvR 285/77
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.1984 - 12 UF 1/84
    Die Erweiterung kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz erfolgen (OLG Hamm, FamRZ 1978, 446; FamRZ 1980, 1127; Hahne, FamRZ 1983, 1189, 1193; Göppinger - Wax, RZ 3223).
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