Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber
Wettbewerbsverstoß: Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen Verfügungsverfahren
- law:wettbewerb.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 12 Abs. 2
Dringlichkeit im Eilverfahren - rechtsportal.de
UWG § 12 Abs. 2
Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zögerliches Verhalten der Unterlassungsgläubigerin - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Dringlichkeit im Eilverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wiederlegung der Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen Verfügungsverfahren wenn auf richterlichen Hinweis Antrag erst nach 5,5 Wochen ergänzt wird
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erhebliches Zuwarten bei Antrag einer einstweiligen Verfügung ist dringlichkeitsschädlich
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.01.2018 - 315 O 348/17
- OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2020, 220
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt
Dazu ist - wovon auch das Landgericht im Grundsatz zutreffend ausgegangen ist - eine Gesamtbetrachtung des prozessualen und vorprozessualen Verhaltens des Antragstellers/Verfügungsklägers geboten (…vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 12 UWG, Rn. 2.16 mwN.; OLG Hamburg, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18, WRP 2019, 917, Rn. 43, zit. nach juris). - OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21
Comedian darf ehemaligen Fußballnationalspieler bei Twitter nicht als "krankes …
bb) Indes erscheint diese Lesart so pauschal überzogen streng und verstellt den Blick auf die tatsächlich gebotene Einzelfallbetrachtung, zumal die rein prozessualen Möglichkeiten einer Fristverlängerung für Rechtsmittelfristen - die ohnehin primär auf "normale" Klageverfahren ausgelegt sind - mit der Frage der "Dringlichkeit" unmittelbar nichts zu tun haben und es allenfalls um indizielle Auswirkungen auf die tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit gehen kann (grundlegend Teplitzky , WRP 2013, 1414 ff.); deswegen ist stets eine Würdigung im Einzelfall geboten (so auch OLG Hamburg v. 21.03.2019 - 3 U 105/18, juris, Rn. 45;… gegen Dringlichkeitsschädlichkeit einer prozessual zulässigen Fristverlängerung und -ausschöpfung - überholt - aber sogar noch OLG Hamburg v. 08. Juli 1976 - 3 U 45/76, juris Rn. 38; v. 17.08.1995 - 3 U 87/95, WRP 1996, 27, 28). - LAG Nürnberg, 14.11.2022 - 1 TaBVGa 4/22
Behinderung - Betriebsratstätigkeit - Untersagung - Verfügungsgrund
Er hat damit selbst zum Ausdruck gebracht, dass seinem Begehren die Eilbedürftigkeit, die in einem Verfahren auf einstweilige Verfügung gegeben sein muss, fehlt (einhellige Auffassung, vgl. zuletzt LAG Rheinland-Pfalz v. 15.11.2021, 3 SaGa 4/21; OLG München v. 22.02.2022, 7 W 186/22; KG Berlin v. 11.05.2021, 8 U 1153/20; OLG Hamburg v. 21.03.2019, 3 U 105/18, jeweils zitiert nach juris;… Drescher in Münchener Kommentar zur ZPO, § 935 Rn. 22;… Becker in Anders/Gehle, ZPO, § 940 Rn. 6).
- OLG Hamm, 20.04.2021 - 4 U 14/21
Einstweilige Verfügung; Dringlichkeit; Widerlegung Dringlichkeitsvermutung; …
Dazu ist eine Gesamtbetrachtung des prozessualen und vorprozessualen Verhaltens des Antragstellers/Verfügungsklägers geboten (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 -, GRUR-RS 2019, 9190).Dazu ist eine Gesamtbetrachtung des prozessualen und vorprozessualen Verhaltens des Antragstellers/Verfügungsklägers geboten (…vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 12 UWG, Rn. 2.16 mwN.; OLG Hamburg, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 -, GRUR-RS 2019, 9190, Rn. 24).
- OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21
Beleidigung: Meinungsäußerungen vs. Tatsachenbehauptungen
Ob auf Unterlassungsverfügungen der vorliegenden Art die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06 - juris Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06 - juris) auch bei einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15 - juris), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10 - juris Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08 - juris Hanseatisches OLG, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18 - juris), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung. - OLG Hamburg, 16.04.2020 - 15 U 124/19
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Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Partei das Verfahren mit dem nötigen Nachdruck verfolgt und damit ihr Interesse an einer dringlichen Rechtsdurchsetzung in einem Eilverfahren dokumentiert hat, ist eine Gesamtbetrachtung ihres prozessualen und vorprozessualen Verhaltens geboten (…OLG Hamburg, WRP 2013, 196 ff. Rn. 28; WRP 2019, 917 ff. Rn. 24). - OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 6 W 66/20 Ob die von einem Teil der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht für die Annahme einer solchen Selbstwiderlegung zugrunde gelegte Monatsfrist zwischen Kenntnis vom Verstoß und Antragstellung (Hans. OLG, Beschluss vom 12.02.2007 - 5 U 189/06; Beschluss vom 07.02.2007 - 5 U 140/06) auch bei Einstweiligen Verfügungen nach §§ 935, 940 ZPO zu Grunde zu legen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18; KG, Beschluss vom 02.11.2015 - 10 W 35/15), oder ob in diesen Fällen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände noch Fristen von 6 bis 8 Wochen dringlichkeitsunschädlich sein können (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2010 - 4 U 106/10; Beschluss vom 25.02.2009 - 4 U 204/08; Hans. OLG Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18), bedarf keiner Entscheidung.
- LG Düsseldorf, 11.11.2020 - 12 O 207/20
Dringlichkeitsvermutung für einstweilige Verfügung wegen Kundenrezensionen gegen …
Vielmehr ist auch bei Zugrundelegung von Regelfristen eine Beurteilung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (OLG Hamburg, Urteil vom 21.03.2019 - 3 U 105/18, GRUR-RS 2019, 9190;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Auflage 2020, § 12 Rn. 3.15b). - LG Köln, 18.08.2020 - 31 O 67/20 Dabei besteht Einigkeit, dass dem Betroffenen eine gewisse Zeit des Zuwartens zuzugestehen ist, und bei der Bemessung dieser Zeitspanne die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (…vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1999, I ZB 7/99, juris, Rn. 11; OLG Hamburg, Urt. v. 21.03.2019, 3 U 105/18, juris, Rn. 43 ff. m.w.N. - Dringlichkeit im Eilverfahren;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.04.2018, VI-W (Kart) 2/18, Rn. 38 - Herausgabe von Beweismitteln I;… Köhler/Bornkamm/Feddersen-Köhler, UWG, 38. Aufl. 2020, § 12, Rn. 3.15c;… Ströbele/Hacker/Thiering-Thiering,12. Aufl. 2018, § 14 Rn.582 ff.).