Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.04.2004 - 5 U 174/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Bewertung des Verkaufs von durch einen Markenhersteller überlassenen Testprodukten; Vorliegen einer unerlaubten Handlung durch Verkauf von Testprodukten; Auslegung des Begriffs "Erschöpfung" im Sinne des § 24 Abs. 1 des Markengesetzes (MarkenG); Möglichkeit ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 24
Zu den Folgen eines Markenrechtlichen "Inverkehrbringen" durch überlassen von verkaufsunterstützenden sog. "Parfümtestern" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.10.2003 - 312 O 519/03
- OLG Hamburg, 21.04.2004 - 5 U 174/03
- BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 355
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
Parfümtester
Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 355). - OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
Markenrecht: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des Vertriebs von …
Insoweit ist die Klage der Antragstellerin mit Urteil des Senats vom 21.04.04 (Senat GRUR-RR 04, 355 - Parfumtester) abgewiesen worden.Im vorliegenden Rechtsstreit wendet sich die Antragstellerin - anders als in dem vorangegangenen Rechtsstreit 5 U 174/03 - nicht allgemein gegen auf dem Internet-Marktplatz der Antragsgegnerinnen veröffentlichte Angebote bestimmter Produktgestaltungen, sondern ausschließlich gegen die Angebote von drei konkreten Anbietern, die unter folgenden Pseudonymen Produkte der Antragstellerin verbreiten: .
Die Antragsgegnerinnen gehen - ebenso wie das Landgericht Berlin in den als Anlage AG 2 eingereichten Entscheidungen - zu Unrecht davon aus, die Ausführungen des Senats in dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 21.04.04 in dem Rechtsstreit 5 U 174/03 (Senat GRUR-RR 04, 355 ff) seien auf den vorliegenden Rechtsstreit übertragbar.
Auch insoweit unterscheidet sich der vorliegenden Rechtsstreit durch eine abweichende Antragsfassung maßgeblich von der Sachverhaltsgestaltung des Vorverfahrens 5 U 174/03.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 129/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester).
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 127/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08
Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents
Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester). - OLG Hamm, 17.11.2009 - 4 U 148/09
Anforderungen an die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit des …
Es kommt dann darauf an, ob die äußeren Umstände der jetzigen Rechtsverfolgung im Wesentlichen mit den früheren übereinstimmen oder ob der Abmahnende eine gewichtige Veränderung in den maßgeblichen Umständen darlegen kann, die einen Schluss auf eine redliche Rechtsverfolgung zulassen (KG GRUR-RR 2004, 355;… Hefermehl/Köhler, UWG, 27. Auflage, § 8 Rdn. 4.25). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 124/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 128/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 132/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 126/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Zwar ist hierzu nicht unbedingt ein Absatzgeschäft im Rahmen des regulären Handelsverkehrs notwendig; vielmehr ist ein "Inverkehrbringen" auch dann anzunehmen, wenn der Gegenstand vom Hersteller als Anschauungs- und Testgerät zur Absatzförderung an einen Vertreiber geliefert wird ohne die Pflicht, den Gegenstand nach Gebrauch an den Hersteller zurückzugeben (BGH, GRUR 2007, 882 - Parfumtester; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 355 - Parfumtester). - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 130/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 125/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
- LG Hamburg, 05.07.2005 - 312 O 252/05
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitervertrieb von Markenware ohne …