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   OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09   

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https://dejure.org/2009,13151
OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09 (https://dejure.org/2009,13151)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2009 - 2 VA 4/09 (https://dejure.org/2009,13151)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2009 - 2 VA 4/09 (https://dejure.org/2009,13151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auswahl des Insolvenzverwalters: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste; Anforderungen an die Vorauswalliste und Ablehnung eines Wirtschaftsprüfers mangels praktischer Erfahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis von praktischer Erfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung als zulässiges Zugangskriterium bzgl. der Aufnahme in eine Vorauswahl-Liste als Insolvenzverwalter; Anforderungen an den gerichtlichen Rechtsweg gegen eine Entscheidung des Insolvenzrichters ...

  • zvi-online.de

    InsO § 56; EGGVG §§ 23, 26
    Zum Nachweis praktischer Erfahrung in der Insolvenzverwaltung als Kriterium für die Aufnahme eines Bewerbers in eine Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 542 (Ls.)
  • NZI 2009, 853
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 (NJW 2004, 2725 ff.) muss das Vorauswahlverfahren zur Bestellung von Insolvenzverwaltern gem. Art. 19 Abs. 4 GG justiziabel sein.

    Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in dem Beschluss vom 3. August 2004 (a.a.O.) entschieden hat, dass jeder Bewerber eine faire Chance erhalten muss, entsprechend seiner in § 56 Abs. 1 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden.

  • OLG Schleswig, 28.11.2006 - 12 VA 3/06

    Justiziabilität eines Vorauswahlverfahrens zur Bestellung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09
    Eine Liste ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG v. 19.7. 06, a.a.O.; BGH v. 19.12.07, a.a.O.; OLG Köln, B.v. 27.9. 06, 7 Va 9/05; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 27.10.06, 3 Va 5/06; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.11.06, 12 VA 3/06, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 3 VA 5/06

    Auswahl des Insolvenzverwalters nach § 56 Abs. 1 InsO nach pflichtgemäßm Ermessen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09
    Eine Liste ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG v. 19.7. 06, a.a.O.; BGH v. 19.12.07, a.a.O.; OLG Köln, B.v. 27.9. 06, 7 Va 9/05; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 27.10.06, 3 Va 5/06; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.11.06, 12 VA 3/06, zit. nach juris).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09
    In Fortführung dessen hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 23. Mai 2006 ( 1 BvR 2530/04, zitiert nach juris) die Anforderungen an die Auswahl des Insolvenzverwalters dahingehend konkretisiert, dass nicht Artikel 33 Abs. 2 GG für die Bestellung gilt, da der Insolvenzverwalter kein öffentliches Amt ausübt; da es regelmäßig mehrere geeignete Bewerber geben wird, ist dem Richter in § 56 Abs. 1 InsO Ermessen bei der Auswahl des Insolvenzverwalters eingeräumt, was eine Entscheidung unter angemessener Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der Gläubiger und des Schuldners anhand hieran ausgerichteter sachgerechter Kriterien ermöglichen soll.
  • OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05

    Ablehnung von Bewerbern um Aufnahme in Vorauswahllisten zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09
    Eine Liste ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG v. 19.7. 06, a.a.O.; BGH v. 19.12.07, a.a.O.; OLG Köln, B.v. 27.9. 06, 7 Va 9/05; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 27.10.06, 3 Va 5/06; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.11.06, 12 VA 3/06, zit. nach juris).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Sie geht bei Verweigerung der Aufnahme in eine Vorauswahlliste von einem Justizverwaltungsakt aus und gewährt Rechtsschutz nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. etwa OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 12 VA 3/04 -, juris, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006 - 7 VA 9/05 -, juris, Rn. 17 ff.; Beschluss vom 27. März 2015 - 7 VA 4/14 -, juris, Rn. 10; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28. März 2007 - 20 VA 11/05 -, juris, Rn. 11; OLG Hamburg, Beschluss vom 21. September 2009 - 2 Va 4/09 -, juris, Rn. 9 f.; auch BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - IV AR 5/07 -, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGK 4, 1 ; 8, 368; 8, 372; 16, 84 ).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 20 VA 14/08

    Antrag auf Aufnahme in Vorauswahlliste potentieller Insolvenzverwalter

    Es entspricht nunmehr weitgehend einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, dass der richtige Rechtsbehelf gegen ablehnende Entscheidungen im Rahmen der Vorauswahl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. dazu die Nachweise bei Senat NZI 2008, 496; vgl. zuletzt OLG Düsseldorf NZI 2009, 248; OLG Brandenburg NZI 2009, 647; ZIP 2009, 1870; OLG Hamburg NZI 2009, 853, je m. w. N.).

    In der Sache ist nach der zuletzt zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in NZI 2008, 161) zu unterscheiden zwischen dem gerichtlich voll überprüfbaren Beurteilungsspielraum, der dem Entscheidungsträger zuzubilligen ist, wenn er einen Bewerber um Aufnahme in die Vorauswahlliste an den allgemeinen Kriterien für die fachliche und persönliche Eignung misst, und dem nur eingeschränkt überprüfbaren Ermessensspielraum des einzelnen Insolvenzrichters, der aus den gelisteten Bewerbern einen für ein einzelnes Verfahren bestimmt (vgl. auch OLG Brandenburg NZI 2009, 647; ZIP 2009, 1870; OLG Hamburg NZI 2009, 853).

    Ein weitergehendes Auswahlermessen besteht nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht (vgl. auch OLG Brandenburg NZI 2009, 647 und ZIP 2009, 1870; OLG Hamburg NZI 2009, 853).

    Dabei muss die Vorauswahl dem Insolvenzrichter einen Rahmen geben, der ihm trotz der Eilbedürftigkeit der Bestellungsentscheidung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Auswahlentscheidung im konkreten Fall vermittelt (vgl. Senat, Beschluss vom 29.03.2007, 20 VA 6/06; OLG Hamburg NZI 2009, 853, je m. w. N.).

    Als Anforderungen für eine Aufnahme in diese Liste sind aber die aus dem Bescheid deutlich werdenden Kriterien wie der Nachweis von Spezialkenntnissen im Insolvenzrecht bzw. -verfahren und praktische Erfahrungen durch Tätigkeiten im Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. etwa BVerfG ZIP 2006, 1541; ZIP 2009, 975; OLG Köln NZI 2007, 105; OLG Hamburg NZI 2009, 853; vgl. auch die Nachweise bei Frind, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl., § 56 InsO Rz. 13).

    Denn jeder in die Liste aufgenommene Bewerber muss zum Schutz der vorrangig zu berücksichtigenden Rechte von Gläubigern und Schuldnern bereits von Anfang an ohne Einschränkung die Gewähr der fachlichen Eignung für die Insolvenzverwaltung bieten (vgl. OLG Hamburg NZI 2009, 853).

    Der Nachweis praktischer Erfahrungen in der Insolvenzverwaltung ist selbst für bereits selbständig beruflich tätige Bewerber, die nicht als Angestellte bei einem Insolvenzverwalter Erfahrungen gesammelt haben, wegen der Möglichkeit der Zusammenarbeit mit einer Insolvenzverwalterkanzlei nicht ausgeschlossen (vgl. OLG Hamburg NZI 2009, 853 m. w. N.; so auch BVerfG ZIP 2009, 975).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 3 VA 1/09

    Zum Eignungsaspekt der persönlichen Aufgabenwahrnehmung des Insolvenzverwalters

    Gegen die Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 23 EGGVG der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig (vgl. zuletzt OLG Hamburg NZI 2009, 853).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 VA 2/10

    Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste der

    Gegen die Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 23 EGGVG der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig (vgl. zuletzt OLG Hamburg NZI 2009, 853).
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