Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 97/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Markenverletzung bei nicht erforderlicher Markenersetzung; Arzneimittel mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung (hier: KLACID) ; Parallelimport aus der EU ; Umpackung durch Markenersetzung ; Verwechslungsfähige Marke (hier: KLACID PRO); Vertrieb im Inland ; ...
- Judicialis
EG Art. 28; ; EG Art. 30; ; MarkenG § 14; ; MarkenRL Art. 7; ; ZPO § 172 n. F.; ; ZPO § 929
- rechtsportal.de
EGV Art. 28, 30; MarkenG § 14; ZPO § 172 § 929
Zulässigkeit der Markenersetzung bei Reimport von markenrechtlich geschützten Arzneimitteln; Wirksamkeit der Vollziehung einer Beschlussverfügung nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Markenverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung; Wirksamkeit der Vollziehung einer Beschlussverfügung durch Zustellung an den Schuldner persönlich
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.04.2002 - 312 O 133/02
- OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 97/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 105
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
"KLACID/KLACID PRO"; Verletzung von Markenrechten durch Ersetzung der Marke beim …
Mit Urteil vom 21. November 2002 hat der Senat auf die Berufung der Klägerin das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Beschlussverfügung des Landgerichts vom 11. März 2002 erneut erlassen (OLG Hamburg 3 U 97/02).Auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 133/02 (= OLG Hamburg 3 U 97/02) mit allen Entscheidungen wird Bezug genommen.
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 133/02 (= OLG Hamburg 3 U 97/02) Bezug genommen.
- OLG Hamburg, 05.06.2008 - 3 U 248/07 Es ist dann nicht etwa noch eine erneute Zustellung an diesen erforderlich (OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 105, 108;… zustimmend Ahrens, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. 2005, Kap. 57 Rn. 37).Maßgebend ist mithin allein eine eventuelle Prozessvollmacht, die der Antragstellerin vor Zustellung an die Antragsgegnerin persönlich zur Kenntnis gelangt ist.