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   OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02   

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OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02 (https://dejure.org/2004,10677)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.01.2004 - 3 U 105/02 (https://dejure.org/2004,10677)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 3 U 105/02 (https://dejure.org/2004,10677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unautorisierte Kennzeichnung von Gegenständen; Vergleichbarkeit von Musterpackung und Verkaufspackung; Voraussetzungen eines vorbeugendem Unterlassungsanspruchs; Erstbegehungsgefahr für ein abmahnwürdiges Verhalten; Musterübersendung als bloße Vorbereitungshandlung; ...

  • Judicialis

    AMG § 9; ; AMG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsverletzung bei Umverpackung eines parallelimportierten Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 106/99

    EU-Parallelimport eines markenrechtlich geschützten Arzneimittels unter

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    Aus diesen Ausführungen des EuGH ist, wie der Senat bereits für die Aufmachung von Blisterpackungen entschieden hat, nicht etwa zu folgern, dass für die Frage der gemeinschaftsrechtlichen Erschöpfung des Markenrechts bei den Angaben zum Parallelimporteur bzw. zum inländischen Vertriebsunternehmen auf die Blisterpackung für sich abzustellen wäre; vielmehr ist die Blisterpackung als Primärverpackung ein Teil der gesamten Arzneimittelpackung und grundsätzlich nicht isoliert zu betrachten (OLG Hamburg, Urt. v. 22. Mai 2003 - 3 U 106/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Eine insoweit isoliert auf die Primärverpackung bezogene Betrachtungsweise würde, wie der Senat in der genannten Vorentscheidung (OLG Hamburg, Urt. v. 22. Mai 2003 - 3 U 106/99, dort für die Blisterpackung) ausgeführt hat, den tatsächlichen Umständen und damit der Lebenserfahrung grundsätzlich widersprechen.

    In diesem Sinne hat der Senat in seinem Urteil vom 22. Mai 2003 (3 U 106/99 - zur Veröffentlichung bestimmt) für die Blisterpackung entschieden, insoweit gilt für eine innere Aluminiumhülle nichts anderes.

  • OLG Hamburg, 21.09.2000 - 3 U 41/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    (cc) Aus der Senatsentscheidung vom 21. September 2000 (OLG Hamburg GRUR 2001, 440 - 3 U 41/00) - sie betraf die Konfektionierung eines Dosieraerosols und damit eine spezielle Primärverpackung des Arzneimittels "W-xxxxx Turbohaler" - sowie aus der Senatsentscheidung vom 26. September 2002 (OLG Hamburg MD 2003, 477 - 3 U 308/00) - sie betraf ein Pumpspray in Flaschenform des Arzneimittels "W-xxxxx Topinasal" und damit ein vergleichbares Innenbehältnis wie beim Dosieraerosol - ergibt sich vorliegend nichts anderes: .

    Dieser besondere Umstand hatte dazu geführt, dass der Senat bei der Beurteilung der markenrechtlichen Erschöpfung auf die dort in Rede stehenden Angaben auf dem Dosierbehältnis allein abgestellt hatte und nicht in der Zusammenschau mit den Angaben auf der Arzneimittelpackung insgesamt (OLG Hamburg GRUR 2001, 440).

  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    2.) Das Landgericht Hamburg ist aber örtlich zuständig, weil der Gerichtsstand des Begehungsortes auch begründet wird, sofern die Begehung der unerlaubten Handlung in dem betreffenden Gerichtsbezirk ernsthaft droht (Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Auflage, § 32 ZPO Rz. 26, Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 32 ZPO, Rz. 16; BGH MDR 1995, 282; vgl. für das Markenrecht: Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 140 MarkenG, Rz. 47).

    Für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch genügt es, dass die erstmalige Begehung der Kennzeichenverletzung ernstlich und unmittelbar zu besorgen ist (BGH GRUR 1994, 530 - Beta).

  • OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 308/00

    Zur Kennzeichnungspflicht markengeschützter Arzneimittel beim Parallelimport

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    (cc) Aus der Senatsentscheidung vom 21. September 2000 (OLG Hamburg GRUR 2001, 440 - 3 U 41/00) - sie betraf die Konfektionierung eines Dosieraerosols und damit eine spezielle Primärverpackung des Arzneimittels "W-xxxxx Turbohaler" - sowie aus der Senatsentscheidung vom 26. September 2002 (OLG Hamburg MD 2003, 477 - 3 U 308/00) - sie betraf ein Pumpspray in Flaschenform des Arzneimittels "W-xxxxx Topinasal" und damit ein vergleichbares Innenbehältnis wie beim Dosieraerosol - ergibt sich vorliegend nichts anderes: .
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    (a) Nach der zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehenden EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH WRP 2001, 549 - ZOCOR).
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85

    "Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    Die durch einen Rechtsverstoß veranlasste Abmahnung konkretisiert das zwischen Schuldner und Gläubiger bestehende gesetzliche Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung (vgl. für den Wettbewerbsverstoß: BGH GRUR 1987, 640 - Wiederholte Unterwerfung II; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    (a) Nach der zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehenden EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH WRP 2001, 549 - ZOCOR).
  • OLG Hamburg, 28.03.2002 - 3 U 346/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    Das gilt, wie der Senat bereits entschieden hat, bei der Herstellung und Übersendung von Musterpackungen im Rahmen des Parallelimports von Arzneimitteln ebenso, eine Musterpackung ist der Verkaufspackung insoweit nicht gleichzusetzen (OLG Hamburg, Urt. v. 28. März 2002, 3 U 346/01, MagazinDienst 2002, 899).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    (a) Nach der zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehenden EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH WRP 2001, 549 - ZOCOR).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
    (a) Nach der zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehenden EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH WRP 2001, 549 - ZOCOR).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

  • LG Hamburg, 19.07.2005 - 312 O 219/05
    Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 32 ZPO, 14 UWG, da die eingeklagten Abmahnkosten eine Wettbewerbshandlung betreffen, deren Begehung bundesweit und damit auch im Bezirk des LG Hamburgs erfolgte bzw. jedenfalls drohte (vgl. Hans.OLG, Urt. v. 22.1.2004, 3 U 105/02, S. 7).
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