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   OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5922
OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12 (https://dejure.org/2013,5922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.03.2013 - 11 U 27/12 (https://dejure.org/2013,5922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. März 2013 - 11 U 27/12 (https://dejure.org/2013,5922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • ra-skwar.de

    Kündigung - Geschäftsführer

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kündigung eines Geschäftsführers der Komplementär-GmbH in der Einheits-KG

  • Betriebs-Berater

    Kündigung eines bei einer KG angestellten Geschäftsführers der Komplementär-GmbH

  • rabüro.de

    Zur Kündigung eines Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 46, 48; BGB § 626
    Abberufung, Anstellungsvertrag, Beschlussfassung, Dienstvertrag, Ein-Mann-Gesellschaft, Ein-Personen-Gesellschaft, Einheitsgesellschaft, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, GmbH&Co.KG, Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung eines bei einer KG angestellten Geschäftsführers der Komplementär-GmbH

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Geschäftsführers bei der Einheits-KG

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Drei-Wochen-Frist gilt auch für Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer zwischen Arbeitsgericht und Landgericht: Kein einheitlicher Rechtsweg für Klagen bei Kündigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    KSchG § 4; GmbHG § 46
    Zur Kündigung eines Geschäftsführers der Komplementär-GmbH in der Einheits-KG

  • pinsentmasons.com PDF, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines bei einer KG angestellten und der Komplementar-GmbH besteilten Geschaftsfuhrers im Falle einer Einheitsgesellschaft

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 881
  • NZG 2013, 831
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 13.07.2017 - IV R 42/14

    Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG"

    Die KG wird in der Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH --sofern keine abweichenden Regelungen existieren-- von der Komplementär-GmbH, diese wiederum von ihren Geschäftsführern, vertreten (BGH-Urteil in BB 2007, 1914; Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts --OLG-- Hamburg vom 22. März 2013  11 U 27/12; Beschluss des OLG Celle vom 6. Juli 2016  9 W 93/16).
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