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   OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15   

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https://dejure.org/2015,9922
OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15 (https://dejure.org/2015,9922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2015 - 1 Ws 47/15 (https://dejure.org/2015,9922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2015 - 1 Ws 47/15 (https://dejure.org/2015,9922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 7 StPO, §§ 7 ff StPO, § 204 StPO
    Örtliche Zuständigkeit im Strafverfahren: Prüfungsumfang des angerufenen Gerichts hinsichtlich des Tatverdachts; Entscheidungsinhalt bei Unzuständigkeitserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit im Zwischenverfahren erfolgt unabhängig von der Tatverdachtsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 7 ff.; StPO § 204
    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit im Zwischenverfahren erfolgt unabhängig von der Tatverdachtsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.06.1997 - StB 8/97

    Gerichtsstand für Pressedelikte, insbesondere bei nicht feststellbarem

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15
    (vgl. BGH Beschl. vom 27. Juni 1997 - 3 StB 8/97, BGHSt 43, 122, 124 f.; OLG Karlsruhe Beschl. vom 26. Februar 1998 - 1 Ws 51/98, NStZ-RR 1998, 348 f.; OLG Hamm Beschl. vom 10. September 1998 - 2 Ws 376/98, NStZ-RR 1999, 16 f.; OLG Düsseldorf Beschl. vom 7. Juli 1983 - 1 Ws 560/83, MDR 1984, 73).
  • OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05

    Urkundendelikte eines Notars: Zeitpunkt der Urkundsqualität einer Niederschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15
    Die Beurkundung ist daher dann abgeschlossen und der Straftatbestand dann vollendet, wenn das in § 13 BeurkG vorgeschriebene Prozedere - Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben - stattgefunden hat (ebenso, weitergehend aber auch für Beurkundungen von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft, OLG Frankfurt, Beschl. vom 29. November 2006 - 2 Ws 173/05; dagegen BGHZ a.a.O.).
  • BGH, 25.07.1952 - 4 StR 786/51
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15
    Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf die Kommentierung bei Fischer (Fischer, a.a.O. § 348 Rn. 8) darauf abhebt, dass es zusätzlich noch einer "Entäußerung" der Urkunde durch den Notar bedürfe und eine solche hier in dem elektronischen Übersenden der Urkunden an das Registergericht in Hamburg zu sehen sei, übersieht sie, dass die in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. vom 25. Juli 1952 - 4 StR 786/51, NJW 1952, 1064) den Entwurf einer notariellen Urkunde betraf, die noch nicht Geschehenes antizipierte und erst nach Eintritt bestimmter Voraussetzungen Gültigkeit haben sollte.
  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07

    Kirch/Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15
    b) Mit Blick auf § 348 StGB gilt daher Folgendes: Bei der Beurkundung von Willenserklärungen gemäß § 13 BeurkG wirken die Erklärenden mit; bereits durch ihre Genehmigung und Unterzeichnung der Niederschrift wird deren Wortlaut festgelegt und darf daher - abgesehen von offensichtlichen Unrichtigkeiten i.S. des § 44 a Abs. 2 BeurkG - nicht nachträglich einseitig von dem Notar verändert werden (BGH, Urt. vom 16. Februar 2009 - II ZR 185/07 Rn. 11, BGHZ 180, 9 ff.).
  • OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2015 - 1 Ws 47/15
    (vgl. BGH Beschl. vom 27. Juni 1997 - 3 StB 8/97, BGHSt 43, 122, 124 f.; OLG Karlsruhe Beschl. vom 26. Februar 1998 - 1 Ws 51/98, NStZ-RR 1998, 348 f.; OLG Hamm Beschl. vom 10. September 1998 - 2 Ws 376/98, NStZ-RR 1999, 16 f.; OLG Düsseldorf Beschl. vom 7. Juli 1983 - 1 Ws 560/83, MDR 1984, 73).
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16

    Mittelbare Falschbeurkundung bei Eintragung einer Kapitalerhöhung

    Zwar handelt es sich bei dem Handelsregister um ein öffentliches Register im Sinne des § 271 Abs. 1 StGB (OLG Hamburg, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 47/15, StraFo 2015, 284, 285).
  • BGH, 19.09.2017 - 5 StR 593/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme fehlender örtlicher Zuständigkeit (Einwand der

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft diesen Beschluss durch Entscheidung vom 22. April 2015 (StraFo 2015, 284) mit der Begründung aufgehoben, das seine örtliche Zuständigkeit im Zwischenverfahren überprüfende Gericht habe dabei den im konkreten Anklagesatz benannten Sachverhalt zugrundezulegen und tatsächliche Zweifel hätten hier nur insoweit Bedeutung, als sie die zuständigkeitsbegründenden tatsächlichen Behauptungen beträfen; eine weitergehende Tatverdachtsprüfung fände nicht statt.
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