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   OLG Hamburg, 22.06.2018 - 2 WF 55/18   

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https://dejure.org/2018,32760
OLG Hamburg, 22.06.2018 - 2 WF 55/18 (https://dejure.org/2018,32760)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.2018 - 2 WF 55/18 (https://dejure.org/2018,32760)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 2 WF 55/18 (https://dejure.org/2018,32760)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 1632 Abs 4 BGB, § 1682 BGB
    Betreuung der Kinder nach Entzug des elterlichen Sorgerechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1682 ; BGB § 1632 Abs. 4
    Zulässigkeit einer Verbleibensanordnung nach Entzug der elterlichen Sorge gegenüber dem betreuenden Kindesvater

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbleibensanordnung zugunsten eines Elternteils nach Entzug des Sorgerechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbleibensanordnung zugunsten eines Elternteils nach Entzug des Sorgerechts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2018 - 2 WF 55/18
    Sie entspricht daher dem Grundsatz, dass individuelle Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung der Kinder den Vorrang vor generellen Regelungen haben (BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvR 332/86 -, BVerfGE 75, 201-223, zitiert nach juris).
  • AG Fulda, 17.07.2001 - 45 F 158/01

    Anordnung des vorläufigen Verbleibens beim Vater aufgrund psychischer Erkrankung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2018 - 2 WF 55/18
    Selbst für den Fall, dass man annehmen würde, dass sich die Kinder bei ihrem Vater in "Familienpflege" befänden (vgl. hierzu AG Fulda, Beschluss vom 17.07.2001 - 45 F 158/01, zitiert nach beck-online), wären die übrigen Voraussetzungen des § 1682 Abs. 4 BGB nicht erfüllt.
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