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   OLG Hamburg, 22.11.2021 - 3 U 46/21   

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https://dejure.org/2021,58057
OLG Hamburg, 22.11.2021 - 3 U 46/21 (https://dejure.org/2021,58057)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2021 - 3 U 46/21 (https://dejure.org/2021,58057)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2021 - 3 U 46/21 (https://dejure.org/2021,58057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    L-Theanin

    § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, Art 3 Abs 2 Buchst a EUV 2015/2283, Art 6 Abs 1 EUV 2015/2283
    Synthetisch hergestelltes L-Theanin als neuartiges Lebensmittel - L-Theanin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassung des Angebots und des Vertriebs eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränks mit der Zutat L-Theanin Einordnung eines Lebensmittels oder einer Lebensmittelzutat als neuartiges Lebensmittel Synthetisch hergestellter Stoff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1574/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2021 - 3 U 46/21
    Entsprechend habe das OVG Münster in seiner Entscheidung vom 2.3.2021 (BeckRS 2021, 3423, Rn. 25) geurteilt.
  • EuGH, 19.01.2017 - C-282/15

    Queisser Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2021 - 3 U 46/21
    Im Unionsrecht gälten Aminosäuren - und damit auch L-Theanin - nicht als Lebensmittelzusatzstoffe, wie der EuGH in seinem Urteil vom 19.1.2017 in der Sache C-282/15 (GRUR-Prax 2017, 90) bestätigt habe.
  • OLG Frankfurt, 05.05.2022 - 6 U 111/21

    Gingko-Extrakt als neuartiges Lebensmittel

    Der Eintrag in den Novel-Food-Katalog stellt grundsätzlich ein Indiz für die fehlende Neuartigkeit dar (vgl. BGH, Urteil vom 16.4.2015 - I ZR 27/14, Rn 32, juris; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2021 - 3 U 46/21, Rn 23, juris).

    Die Beklagten, denen insoweit eine sekundäre Darlegungslast obliegt (BGH, Urteil vom 16.4.2015 - I ZR 27/14, Rn 29 - Bohnengewächsextrakt; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2021 - 3 U 46/21, Rn 24, juris), haben keinen erheblichen Vortrag gehalten, der dieser Einordnung entgegensteht.

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