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   OLG Hamburg, 23.01.1990 - 2 Ss 103/89   

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https://dejure.org/1990,13860
OLG Hamburg, 23.01.1990 - 2 Ss 103/89 (https://dejure.org/1990,13860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.1990 - 2 Ss 103/89 (https://dejure.org/1990,13860)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 2 Ss 103/89 (https://dejure.org/1990,13860)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1246
  • MDR 1990, 458
  • NStZ 1990, 237
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15

    Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung

    In der Rechtsprechung ist eine Formalbeleidigung beispielsweise angenommen bei Äußerungen eines Beleidigers "Der Richter gehört dem Volksgerichtshof zugeordnet" (vgl. OLG Hamburg, NJW 1990, 1246), bei der Bezeichnung eines Zeugen als "bedenkenlosen Berufslügner" (vgl. OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 103) oder bei der Gleichstellung eines gewählten Politikers mit Nazipersönlichkeiten (vgl. BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65).
  • BayObLG, 01.03.2023 - 203 StRR 38/23

    Bezeichnung von Polizeibeamten als "Hurensöhne" gegenüber Dritten

    Voraussetzung für die Straffreiheit ist jedoch, dass es sich um eine Äußerung gegenüber einer Vertrauensperson handelt, die in einer Sphäre fällt, die gegen die Wahrnehmung von Seiten weiterer Personen abgeschirmt ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Mai 2010 - 2 BvR 1413/09 -, BVerfGK 17, 311-319 Rn. 20 zitiert nach juris; KG a.a.O. Rn. 23 und 25 m.w.N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. Januar 1990 - 2 Ss 103/89 -, juris Rn. 13 m.w.N.; Eisele/Schittenhelm a.a.O.Rn. 9b).
  • LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
    Folgerichtig kann es nicht als Bagatelle behandelt werden, vielmehr ist es für einen Beamten oder Richter in hohem Maße herabwürdigend, in nahe Verbindung zum Nationalsozialismus und dessen Verbrechen oder gar mit Zielen, Methoden, Taten und führenden Personen des Nationalsozialismus gleichgestellt zu werden (vgl. BVerfGE 82, 272; BayObLGSt 1993, 111; OLG Hamburg, NJW 1990, 1246).

    In der Rechtsprechung ist eine Formalbeleidigung beispielsweise angenommen bei der Äußerung eines Beleidigers "Der Richter gehört dem Volksgerichtshof zugeordnet" (OLG Hamburg NJW 1990, 1246), bei der Bezeichnung eines Zeugen als "bedenkenlosen Berufslügner" (OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 103) oder bei der Gleichstellung eines gewählten Politikers mit Nazipersönlichkeiten (BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65).

  • LG Trier, 28.02.2008 - 8003 Js 14267/05

    Zulässigkeit der Beschlagnahme von in der Zelle eines Häftlings befindlichen an

    Eine Ausdehnung auf das Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt wird von der Rechtsprechung abgelehnt ( OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.1962, 1 Ss 893/61 ; HansOLG Hamburg, Urteil vom 23.01.1990, 2 Ss 103/89 ; Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., Vor § 185, Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Familienkreis im Regelfall der Beleidigungscharakter fehlt (vgl. OLG Hamburg NJW 1990, 1246, 1247 m.z.w.N.).
  • BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    Anmerkung von Prof. Dr. Ulrich Berz, Bochum, in NStZ 1990, 237 .
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